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Finanzkontrolle liebäugelt mit Besteuerung der Kantonalbanken
Aus Echo der Zeit vom 31.01.2019. Bild: Keystone
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Die Politik wird hellhörig Finanzkontrolle liebäugelt mit Besteuerung der Kantonalbanken

Die Kantonalbanken betreiben ein einträgliches Geschäft – und die meisten sind steuerbefreit. Bis jetzt.

412 Millionen Franken würden Bund, Kantone und Gemeinden zusätzlich an Steuern einnehmen, wenn alle Kantonalbanken normal Steuern zahlen würden. Das schreibt ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen in einer Studie im Auftrag der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK).

Die Studie liegt Radio SRF vor – und macht hellhörig. Auch SP-Finanzpolitikerin Margret Kiener Nellen: «Vom Bundesrecht her besteht aus meiner Sicht keine Berechtigung zur Steuerbefreiung einer Wirtschaftsteilnehmerin irgendeiner Branche, auch nicht einer Kantonalbank.»

An der Steuerbefreiung stossen sich auch andere Politiker, wenn auch aus anderen Gründen – etwa SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi. Dem Zuger Nationalrat geht es um den Nationalen Finanzausgleich (NFA).

Folgen für den Finanzausgleich

Der Hintergrund: Wenn ein Kanton seine Kantonalbank nicht besteuert, kann er beim Finanzausgleich tendenziell profitieren. Denn beim Finanzausgleich wird die Finanzkraft eines Kantons unter anderem aus den Unternehmenssteuern berechnet.

Aeschi sagt daher: «Es wäre wünschenswert, wenn vor allem beim NFA eine einheitliche Regelung gefunden würde. Heute werden jene Kantone bestraft, die Steuern erheben und wo auch der Gewinn an den NFA angerechnet wird – während Kantone, wo das nicht passiert, gewinnen.»

Dabei gehe es nicht nur um Kantonalbanken: Auch Zahlungen aus dem Wasserzins zum Beispiel würden nicht versteuert – auch dies verfälsche das Bild beim NFA.

Bern würde profitieren

Die Finanzkontrolle fokussiert allein auf die unterschiedliche Besteuerung der Kantonalbanken: In den meisten Kantonen zahlen sie keine Steuern, in manchen schon. So hat die EFK erstmals berechnet, wie sich die NFA-Zahlungen verändern würden, wenn alle Kantonalbanken besteuert würden.

Grösster Gewinner wäre der Kanton Bern, wo die Kantonalbank bereits heute Steuern zahlen muss: Bern bekäme den Berechnungen zufolge 37 Millionen Franken mehr aus dem NFA-Topf.

Ich bin mir nicht sicher, ob es die Aufgabe der Finanzkontrolle ist, politische Debatten zu lancieren.
Autor: Charles Juillard Präsident der Finanzdirektorenkonferenz

Warum gab die EFK zur Besteuerung der Kantonalbanken eine externe Studie in Auftrag – und stellte selber Berechnungen an? EFK-Direktor Michel Huissoud will sich nur schriftlich äussern: «Die EFK ist der Meinung, dass das Thema aufgegriffen werden sollte. Die heutige im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer festgehaltene Regelung führt zu einem ungleichen Bild des Ressourcenpotenzials zwischen den Kantonen. Es geht auch um Steuereinnahmen des Bundes. Der Entscheid hierfür liegt beim Parlament.»

Bei Letzterem haken die kantonalen Finanzdirektoren ein, sie vertreten die Besitzer der Kantonalbanken. Ob Kantonalbanken Steuern zahlen oder nicht, müsse die Politik bestimmen, sagt der Präsident der Finanzdirektorenkonferenz, der Jurassier CVP-Regierungsrat Charles Juillard.

Die Finanzkontrolle habe sich nicht einzumischen: «Ich bin mir nicht sicher, ob es ihre Aufgabe ist, politische Debatten zu lancieren. Die Organisation der Kantonalbanken ist Sache der Kantone.»

Der Stein ist angestossen

Der Präsident der Finanzdirektoren stellt sich in die Reihe jener hauptsächlich bürgerlichen Kritiker, die der Finanzkontrolle schon länger vorwerfen, sie mische sich zu sehr ins politische Tagesgeschäft ein.

SP-Nationalrätin Kiener Nellen will das Thema nun in die Finanzkommission und die Finanzdelegation tragen. Auch SVP-Fraktionschef Aeschi will die Besteuerung von Kantonalbanken im Zusammenhang mit dem NFA in einem Vorstoss thematisieren.

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