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Die wichtigsten Punkte So will Berset die Pensionkasse reformieren

Umwandlungssatz senken, Lohnabgaben bei Jungen erhöhen: Die Reform der beruflichen Vorsorge geht in die Vernehmlassung.

Darum geht es: Im Sommer haben sich die Sozialpartner auf einen Kompromiss zur Reform der Pensionskasse geeinigt. Diesen Vorschlag von Arbeitgeberverband, Travail Suisse und Gewerkschaftsbund hat der Bundesrat nun in die Vernehmlassung geschickt. Sie dauert bis März 2020. Voraussichtlicher Kostenpunkt der Reform für die Versicherten: Knapp 3 Milliarden Franken pro Jahr.

Das ist geplant: Der Mindestumwandlungssatz soll von 6.8 auf 6 Prozent sinken. Das führt zu einer Rentenkürzung von 12 Prozent. Als Kompensation sollen bis 34-Jährige mehr Lohnprozente in die zweite Säule einzahlen, während die Lohnabgaben bei älteren Altersgruppen etwas sinken.

Was ist der Umwandlungssatz?

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Mit dem Umwandlungssatz rechnet man das angesparte Alterskapital in eine jährliche Rente um. Massgebend für die Höhe des Satzes sind die statistische Lebenserwartung und die mutmassliche Verzinsung des Kapitals. Im Gesetz ist der Umwandlungssatz für das obligatorische Guthaben mit 6.8% festgelegt. Rechnerisch ist dieser seit Jahren zu hoch.

Und der Koordinationsabzug?

Dieser wird vom massgebenden Lohn abgezogen, um den koordinierten Lohn zu bestimmen. Der Abzug beträgt derzeit 7/8 der maximalen AHV-Rente, das entspricht 24'885 Franken. Das heisst, Pensionskassenbeiträge werden erst bezahlt, wenn das jährliche Einkommen mehr als 24'885 Franken beträgt.

Weiter soll ein grösserer Teil des Lohns versichert werden; dafür wird der Koordinationsabzug von 24'800 auf 12'400 Franken gesenkt. Das kommt Teilzeitangestellten – damit vielen Frauen – und Personen mit tiefem Einkommen zugute. Die Sozialpartner hoffen, dass die Reform bis 2022 in Kraft gesetzt werden kann.

Das sagt Sozialminister Alain Berset: Die Sozialpartner hätten während 1.5 Jahren intensiv an dieser Vorlage gearbeitet. Er hofft, dass dieser Kompromiss eine breite Unterstützung in der Bevölkerung findet, denn: «Die materielle Sicherheit ist eine existenzielle Frage, die uns alle etwas angeht.»

Ich glaube nach wie vor, dass es eine Zukunft für die zweite Säule gibt. Aber es ist nicht die Zukunft, wie wir sie uns in den 90er-Jahren vorgestellt haben.

Ziel des Bundesrats ist, bis im Herbst 2020 eine entsprechende Botschaft ans Parlament zu überweisen. «Ich glaube nach wie vor, dass es eine Zukunft für die zweite Säule gibt. Aber es ist nicht die Zukunft, wie wir sie uns in den 90er-Jahren vorgestellt haben.»

Lösung für die Übergangsgeneration: Die Linke hat eine Senkung des Umwandlungssatzes bereits zweimal erfolgreich an der Urne gestoppt. Die Sozialpartner haben sich nun jedoch als Ausgleich für den sinkenden Umwandlungssatz auf einen Rentenzuschlag geeinigt. Damit sollen das Rentenniveau gehalten und die Renten für tiefere Einkommen sofort verbessert werden. Der Zuschlag soll durch einen zusätzlichen Beitrag von 0.5 Prozent auf allen Einkommen bis 853‘200 Franken solidarisch finanziert werden.

Der Rentenzuschlag im Detail

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Für die ersten fünf Neurentner-Jahrgänge nach Inkrafttreten soll dieser Zuschlag 200 Franken, betragen, für die folgenden fünf Jahrgänge 150 Franken und dann 100 Franken. Davon profitieren tiefere Einkommen und Teilzeitbeschäftigte sofort. Zudem wird damit das Rentenniveau einer Übergangsgeneration von 15 Jahrgängen erhalten. Danach soll der Bundesrat den Betrag jährlich neu festlegen.

Finanziert wird der Zuschlag über einen Lohnbeitrag von 0.5 Prozent auf einem AHV-pflichtigen Jahreseinkommen bis 853'200 Franken. Diese Umlagefinanzierung stellt in der beruflichen Vorsorge einen umstrittenen Tabubruch dar. Es ist eine Konzession an die Linke, die sich schwer damit tut, mehr Geld in die zweite Säule zu pumpen und stattdessen die umlagefinanzierte AHV stärken möchte. (sda)

Das ist der Knackpunkt: Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) lehnt eine Erhöhung der Beiträge ab, da sie schädlich für den Wirtschaftsstandort Schweiz seien. Höhere Beiträge würden die Wettbewerbsfähigkeit schmälern, weil sie Produkte verteuerten. Zudem schaffe sich in der zweiten Säule jeder Versicherte mit Unterstützung des Arbeitgebers sein eigenes Altersguthaben – eine Umverteilung dürfe hier deshalb nicht stattfinden. Eine Senkung des Umwandlungssatzes befürwortet der Verband der KMU aber.

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