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Regeln bei der Wehrpflicht Dienst-Schwänzer sollen zahlen

  • Der Bundesrat hat mehrere Änderungen zur Wehrpflichtersatzabgabe in die Vernehmlassung geschickt.
  • Wer bei der Entlassung aus dem Militärdienst nicht alle Diensttage geleistet hat, soll künftig zahlen müssen. Betroffen sind Personen, denen mehr als 15 Militär- oder 25 Zivildiensttage fehlen. Der Bundesrat erwartet Mehreinnahmen von rund 6 Millionen Franken jährlich.
  • Künftig muss der Militär- oder Zivildienst zwischen dem 19./20. und dem 37. Altersjahr geleistet werden. Entsprechend soll auch die Dauer der Ersatzabgabepflicht angepasst werden.
  • Bei der Verschiebung der Rekrutenschule soll neu keine Wehrpflichtersatzabgabe mehr erhoben werden. Eine Verschiebung ist bis zum 25. Altersjahr möglich.
  • Die Vernehmlassung dauert bis zum 12. April.

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