- Der Bundesrat hat mehrere Änderungen zur Wehrpflichtersatzabgabe in die Vernehmlassung geschickt.
- Wer bei der Entlassung aus dem Militärdienst nicht alle Diensttage geleistet hat, soll künftig zahlen müssen. Betroffen sind Personen, denen mehr als 15 Militär- oder 25 Zivildiensttage fehlen. Der Bundesrat erwartet Mehreinnahmen von rund 6 Millionen Franken jährlich.
- Künftig muss der Militär- oder Zivildienst zwischen dem 19./20. und dem 37. Altersjahr geleistet werden. Entsprechend soll auch die Dauer der Ersatzabgabepflicht angepasst werden.
- Bei der Verschiebung der Rekrutenschule soll neu keine Wehrpflichtersatzabgabe mehr erhoben werden. Eine Verschiebung ist bis zum 25. Altersjahr möglich.
- Die Vernehmlassung dauert bis zum 12. April.
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Regeln bei der Wehrpflicht Dienst-Schwänzer sollen zahlen
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srf/weyc; muv