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Postcom will Lebensmittellieferdienste in die Pflicht nehmen
Aus Rendez-vous vom 15.06.2020. Bild: Keystone
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Dienstleistung nach Postgesetz Postcom droht Food-Kurieren mit happigen Strafen

Die boomenden Lieferdienste für Mahlzeiten müssen das Postgesetz befolgen. Die Kontrollbehörde droht nun mit Strafen.

Sie gehören seit einigen Wochen zum Alltag in Schweizer Städten und Dörfern: Lieferdienste, die Essen nach Hause bringen. In Zeiten von geschlossenen Restaurants haben sie einen wahren Boom erlebt und ihre Auftragszahlen vervielfacht.

Als Marktleader etabliert hat sich dabei eat.ch – einst ein Schweizer Startup-Unternehmen, seit einigen Tagen nun Teil der niederländischen Firma Takeaway.com, die auf der ganzen Welt mit 155'000 Restaurants zusammenarbeitet.

Daneben gibt es ganze Reihe von kleineren Anbietern, die Lebensmittel oder fertige Mahlzeiten abholen und den Kundinnen und Kunden nach Hause bringen.

Das muss ins Postgesetz

Die Postcom, die Kommission, die im Auftrag des Bundes den Postmarkt in der Schweiz überwacht, ist nun der Ansicht, dass solche Angebote auch als Postdienstleistungen zu qualifizieren sind. Und damit dem Postgesetz unterstehen.

Die neue Präsidentin der Postcom, die ehemalige SP-Ständerätin Géraldine Savary, macht klar: Lieferdienste, die Nahrungsmittel von mehreren Anbietern professionell nach Hause bringen, müssten sich bei der Postcom registrieren.

Die Registrierung ist Pflicht. Das ist eine postalische Leistung, wie bei jeder anderen Ware, die befördert wird.
Autor: Géraldine Savary Präsidentin Postcom
Lieferdienst.
Legende: Die Postcom will garantieren, dass auch die branchenüblichen Mindestlöhne eingehalten werden. Keystone

Ausnahme: Restaurants mit eigener Auslieferung

Nicht registrieren muss sich hingegen ein Restaurant, das seine eigenen Angebote nach Hause liefert. Es geht also nur um Anbieter, die nicht selber kochen, sondern Essen für andere ausliefern.

Das bedeutet: Die Lieferdienste für Nahrungsmittel müssen eine Gebühr zahlen und sich von der Postcom überwachen lassen. Diese darf zum Beispiel abklären, ob die branchenüblichen Arbeitsbedingungen eingehalten werden, zum Beispiel Vorschriften über Mindestlöhne.

Das sei letztlich auch eine Frage der «gleich langen Spiesse» im Wettbewerb, betont die Postcom-Präsidentin. Einzelne Anbieter hätten sich bereits freiwillig registriert.

Es geht auch um guten und funktionierenden Wettbewerb. Die Regeln müssen eingehalten werden.
Autor: Géraldine Savary Präsidentin Postcom

Mit anderen sei man «im Gespräch», sagt Savary diplomatisch. Es könne vorkommen, dass es Firmen vergessen hätten, sich zu registrieren. Oder noch nichts von der Registrierungspflicht wüssten.

Happige Geldstrafen bei Verstoss

Diese würden von der Postcom angeschrieben. Um welche Firmen es sich handelt, will Savary nicht verraten. Sie macht aber klar, dass gegen Lieferdienste vorgegangen wird, die sich gegen eine Unterstellung unter das Postgesetz wehrten.

Wer sich nicht bei der Kommission registriere, warnt die Präsidentin, könne mit Sanktionen belegt werden. Das kann für fehlbare Anbieter ins Geld gehen. Das Postgesetz sieht vor, dass bis zu zehn Prozent des Umsatzes als Strafe bezahlt werden muss, wenn ein Anbieter gegen Bestimmungen des Gesetzes oder eine rechtskräftige Verfügung der Postcom verstösst.

Rendez-vous, 15.06.2020, 12:30 Uhr srf/brut; kurn

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