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Lebenslange Haftstrafen nach tödlichem Autorennen auf dem Ku'damm
Aus Tagesschau vom 27.02.2017.
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Nach tödlichem Unfall «Dieses Urteil lässt aufhorchen»

Deutschland verurteilt erstmals zwei Raser wegen Mord. Dieses Urteil wird auch in der Schweiz zu reden geben, sagt Rechtsprofessor Hans Giger.

Hans Giger

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Legende: gigerpartnerlaw.ch

Der emeritierte Rechts- professor leitet das Forschungsinstitut für Strassenverkehrsrecht und ist Rechtsanwalt in Zürich.

SRF News: Wie reagieren Sie auf dieses Urteil?

Hans Giger: Raserdelikte – so unterschiedlich sie auch sein mögen – lösen seit einigen Jahren oft viele kontroverse Reaktionen aus, ob man das Recht verschärfen sollte oder nicht. Die Verurteilung vom Berliner Landgericht in Sachen eines illegalen tödlichen Autorennens zu einer wegen Mordes lebenslangen Gefängnisstrafe lässt tatsächlich aufhorchen und wirft daher die Frage nach der Verhältnismässigkeit auf.

Könnte dieses Urteil Auswirkungen auf die Rechtsprechung punkto Rasen in der Schweiz haben?

Eine direkte Auswirkung des fraglichen Urteils auf die schweizerische Rechtsprechung ist kaum zu erwarten. Aber das eine oder andere Gericht wird dennoch Gedanken darüber anstellen, ob unser bisheriger Massstab dem Gefühl für Recht und Unrecht noch angemessen ist.

In Deutschland ist der Straftatbestand Mord für Rasen möglich, in Schweiz nicht, da geht es im schlimmsten Fall um vorsätzliche Tötung – haben wir da eine Lücke im Strafgesetzbuch?

Nein, wir haben keine Lücke im Strafgesetzbuch. Wir kennen den Tatbestand des Totschlags. Dieser Tatbestand kommt bei einer Tötung «in einer nach den Umständen entschuldbaren heftigen Gemütsbewegung oder grosser seelischer Belastung» zur Anwendung. Die vorsätzliche Tötung gilt als Normaltatbestand. Der Mord erfasst Täter, die mit besonderer Skrupellosigkeit namentlich auch mit Bezug auf den Beweggrund, Zweck der Tat oder die Art der Ausführung vorgehen.

In der Schweiz hat das Bundesgericht im letzten Juni seine Praxis geändert: Raser werden nicht mehr automatisch als Verbrecher beurteilt. Bedeutet dies, die harte Linie gegen Raser wird wieder aufgeweicht?

Die Praxisänderung des Bundesgerichts stellt meiner Meinung nach kein Abweichen von der harten Linie dar. Die Gerichte haben erkannt, dass die Berücksichtigung der subjektiven Kriterien wie das Verschulden des Täters zwingend verlangt sind. Es ist etwa diametral unterschiedlich, ob ein Automobilist nachts um drei Uhr auf trockener Strasse mit guten Sichtverhältnissen ohne Verkehr 240 km/h fährt oder in einer belebten Stadt auf einer Quartierstrasse.

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