Noch immer ist unklar, wie die Masseneinwanderungs-Initiative umgesetzt werden soll. Um eine Lösung zu finden, bleiben laut dem Verfassungsartikel noch knapp drei Jahre. Etwas drängender ist zurzeit die Frage, wie mit dem EU-Mitgliedstaat Kroatien umgegangen werden soll.
Weil die Schweiz nach dem Ja zur Zuwanderungsinitiative die Personenfreizügigkeit nicht auf Kroatien ausdehnen kann, hat die EU Massnahmen ergriffen: Forschungsgelder wurden im Rahmen des Horizon 2020-Programms gekürzt und das Austauschprogramm für Studenten Erasmus+ auf Eis gelegt.
Formale Gründe blockieren weiteres Verfahren
Am Dienstag trafen sich EU-Unterhändler, um einen Kompromiss in dieser verzwickten Lage zu finden. Doch der Schweizer Vorschlag – statt eines Vertrages eine De-facto-Lösung mit denselben Rechten für Kroatier auszuarbeiten – schien bei den EU-Diplomaten offenbar nicht auf Gegenliebe zu stossen. Dies in erster Linie aus formalen Gründen. Dem Vernehmen nach pochte Grossbritannien darauf, das Dossier vor der endgültigen Zustimmung noch seinem zuständigen Minister zu unterbreiten.
Das Thema hätte am Mittwoch anlässlich des Botschafter-Ausschusses nur noch durchgewinkt werden sollen. Doch nun verzögert sich das Traktandum auf Ende Monat: Die nächste Sitzung der EU-Unterhändler findet am 29. April statt. Am Tag darauf soll das Thema nochmals im Botschafter-Ausschuss traktandiert werden.
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