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Schuhe mit Aufkleber "Ausgeschafft"
Legende: Der Vorschlag zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative wäre vergleichbar mit dem, was Deutschland plant. Keystone/Archiv

Durchsetzungs-Initiative Ausschaffungsrechte: Ist die Schweiz strenger als Deutschland?

Deutschland will im Asylrecht die Gesetze verschärfen. Auch in der Schweiz stehen strengere Vorgaben zur Diskussion. Am 28. Februar wird über die Durchsetzungsinitiative der SVP abgestimmt. SRF-Bundeshausredaktor Dominik Meier erklärt die Unterschiede.

SRF News: Wie fällt der Vergleich zwischen Deutschland und der Schweiz aus?

Dominik Meier: Es gibt einen ganz zentralen Unterschied. In Deutschland müssten die Behörden weiterhin bei jedem Täter einzeln abwägen, ob er ausgeschafft werden kann oder ob andere Gründe dagegen sprechen. In der Schweiz hingegen gäbe es das bei Annahme der Durchsetzungsinitiative bei bestimmten Delikten nicht mehr. Ein Ausländer müsste bei bestimmten Delikten ausgeschafft werden. Ob er hier Familie hat, ob er hier geboren ist, all das dürfte im Gegensatz zu Deutschland keine Rolle mehr spielen.

Das heisst, dass die Schweiz bei Annahme der Initiative über ein schärferes Ausschaffungsrecht verfügen würde als Deutschland?

Das ist so. Allerdings sagen in der Schweiz bereits viele Staatsrechtler, dass auch bei Annahme der Initiative Richterinnen und Richter trotzdem jeden Fall einzeln beurteilen werden müssen. Die Europäische Menschenrechtskonvention schreibt das vor. Zudem sagen auch viele Juristen, dass auch die Schweizer Bundesverfassung das so vorschreibe. Ein anderes Problem haben Deutschland und die Schweiz sowieso gemeinsam: Je nach Herkunftsland können Täter nicht ausgeschafft werden. Entweder, weil dort Krieg herrscht, oder weil sich die Herkunftsstaaten weigern, ihre eigenen Landsleute zurückzunehmen.

Das Schweizer Parlament schlägt eine gemässigtere Umsetzung der Ausschaffungsinitiative vor, quasi als Alternative zur Durchsetzungsinitiative. Wie sieht der Vergleich mit Deutschland da aus?

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Das grundsätzliche Problem mit unkooperativen Staaten, in denen Krieg herrscht, stellt sich weiter. Zusätzlich sieht dieser Vorschlag des Parlaments eine Härtefallklausel vor, die Richter könnten ausnahmsweise auf eine Ausschaffung verzichten, je nach Einzelfall.

Das Parlament hat allerdings hier eine relativ hohe Hürde formuliert. Der Umsetzungsvorschlag der Ausschaffungsinitiative ist durchaus vergleichbar mit dem, was jetzt in Deutschland auf dem Tisch liegt. Der Spielraum der Behörden würde klar eingeschränkt, es gäbe mehr Ausschaffungen als heute, aber keine Automatismen. Jeder einzelne Fall würde geprüft

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