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Durchsetzungs-Initiative Gegner der Durchsetzungsinitiative warnen vor Willkürstaat

Die Gegner der Durchsetzungsinitiative der SVP haben ihre Argumente vorgelegt. Aus ihrer Sicht ist diese eines Rechtsstaats unwürdig. Sie verweisen auf bereits bestehendes Recht und befürchten Ausschaffungen auch bei Bagatelldelikten.

Mit Ausnahme der SVP stellen sich alle grossen Parteien gegen die Durchsetzungsinitiative, über die am 28. Februar abgestimmt wird. Das bürgerliche, das linke und das NGO-Komitee haben nun gemeinsam ihre Argumente dargelegt.

Austritt aus der Menschenrechtskonvention?

Auf dem Spiel steht für die Gegner der Schutz des Einzelnen vor staatlicher Willkür. Wenn die Menschenrechte für Ausländer nicht mehr gälten, betreffe das nicht nur diese, sondern alle, sagte Flavia Kleiner von der Operation Libero.

Würden die Bestimmungen der Initiative tatsächlich angewendet, müsste die Schweiz wahrscheinlich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) austreten. «Die EMRK gibt es entweder für uns alle oder für niemanden», stellte Kleiner fest.

Auch die Ständeräte Filippo Lombardi (CVP/TI) und Robert Cramer (Grüne/GE) warnten vor einem Willkürstaat. Ein neuer Verfassungsartikel müsse mit dem Rest der Verfassung vereinbar sein. Genau das erfülle die Durchsetzungsinitiative aber nicht. Automatische Ausschaffungen auch bei Bagatelldelikten ohne Prüfung des Einzelfalls widersprächen mehreren Verfassungsartikeln.

«Es gibt nichts durchzusetzen»

Ein Ja zur Initiative würde aus Sicht der Gegner grossen Schaden anrichten, ohne einen Nutzen zu bringen. «Es gibt nichts durchzusetzen», schreiben die Komitees. Entgegen der Behauptungen der Initianten sei die Ausschaffungsinitiative nämlich bereits umgesetzt, und zwar streng.

Ausländer würden mit dem beschlossenen Gesetz bei schweren Delikten automatisch ausgeschafft. Die vom Parlament beschlossene Härtefallklausel sei eng gefasst und garantiere lediglich ein rechtsstaatliches Minimum.

FDP verweist auf beschlossenes Gesetz

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Gehe es um schwere Taten wie Vergewaltigung oder Raub, greife schon das beschlossene Gesetz, gab FDP-Ständerat Andrea Caroni (AR) zu bedenken. Bei sexueller Belästigung oder einfachem Diebstahl wäre die Ausschaffung weiterhin möglich, aber nicht zwingend.

Hingegen würden bei einem Ja zur Durchsetzungsinitiative viele Bagatelldelikte zur automatischen Ausschaffung führen, warnte er. Als Beispiel nannte er einen 21-jährigen in der Schweiz geborenen Ausländer, der mit seinem Roller einmal in einer 30er-Zone mit 50 km/h geblitzt wurde und dafür eine bedingte Geldstrafe erhielt.

Zehn Jahre später – mittlerweile Familienvater und beruflich arriviert – verkaufe der Mann einem Kollegen etwas Hanf von seiner Balkonpflanze, worauf ihn ein Beobachter anzeige. Weil er vor zehn Jahren leicht vorbestraft wurde und nun ein leichtes Betäubungsmitteldelikt begangen habe, würde er zwingend ausgeschafft.

SP-Nationalrätin Cesla Amarelle brachte das Beispiel einer spanischen Putzfrau vor, die seit 40 Jahren in der Schweiz lebt und einige Monate keine AHV-Beiträge bezahlt hat.

Gewaltenteilung in Frage gestellt

GLP-Nationalrat Beat Flach wies darauf hin, dass die Initiative die Gewaltenteilung in Frage stelle. Sie heble nicht nur das Parlament aus, sondern auch das Bundesgericht. Ein Ausländer könnte sich gegen eine Ausschaffung nur noch bis zur obersten kantonalen Instanz zur Wehr setzen.

BDP-Nationalrätin Rosmarie Quadranti schliesslich warnte vor den Kosten für die Kantone. Angesichts dessen, dass die Initiative menschenverachtend und eines Rechtsstaates unwürdig sei, stehe dieses Argument allerdings nicht im Vordergrund.

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