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Eckwerte zur Altersvorsorge Frauen und Mehrwertsteuer sollen AHV stabilisieren

  • Nach dem Absturz des Reformpakets Altersvorsorge 2020 im September 2017 hat Bundespräsident Alain Berset die neuen Eckwerte für die finanzielle Stabilisierung der AHV vorgestellt.
  • Neu soll in der AHV ein Referenzalter von 65 Jahren für Frauen und Männer gelten. Ausgleichsmassnahmen bei den Frauen sind vorgesehen.
  • Der Zeitpunkt der Pensionierung wird flexibilisiert, sodass zwischen 62 und 70 Jahren die ganze Rente oder ein Teil davon bezogen werden kann.
  • Mittelfristig soll die AHV mit einer einmaligen Erhöhung der Mehrwertsteuer um maximal 1,7 Prozentpunkte ausreichend finanziert werden.
Video
Alain Berset zum Ziel der Reform von 1. und 2. Säule
Aus News-Clip vom 02.03.2018.
abspielen. Laufzeit 51 Sekunden.

Es drängt: Die Reform der AHV sei nach dem Misserfolg des Reformprojekts im letzten September noch dringlicher geworden, stellte Bundespräsident Alain Berset vor den Medien fest. Er erinnerte, dass wie bereits Ende Jahr angekündigt, die beiden Säule nun getrennt reformiert werden sollen. So sollen bei der zweiten Säule die Sozialpartner eine Lösung suchen.

Alter 65 für Frau und Mann: Zum Festlegung des AHV-Referenzalters von Frauen und Männer auf 65 Jahre stellte der Sozialminister fest, dass dabei Ausgleichsmassnahmen für die Frauen geplant seien. Diese würden nun vertieft. Die Erhöhung des Frauenreferenzrentenalters auf 65 Jahre entspreche 1,58 Milliarden Franken. «Ziel muss es sein, das reale Rentenalter zu erhöhen, um die Bedingungen zu schaffen, dass Menschen länger in der Arbeitswelt bleiben können.»

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Berset zur Rentenaltererhöhung und Finanzierung
Aus News-Clip vom 02.03.2018.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 18 Sekunden.

Andere Finanzierungsmodelle: Verworfen wurde laut Berset somit zum einen eine reine Finanzierungsvorlage, die keinerlei Anpassungen bei der AHV enthalten hätte. Ebenso verzichtet wurde auf eine Ausgleichsmassnahme zugunsten der Frauen mit einem Aufwertungsfaktor bei der Rentenberechnung, die durch Mehrwertsteuer und Lohnbeiträge finanziert worden wäre.

Der Zeitplan: Das Innendepartement wurde beauftragt, für die AHV-Vorlage bis zu den Sommerferien einen Vorentwurf in die Vernehmlassung zu geben. Bis Ende Jahr soll dann dem Parlament eine Botschaft unterbreitet werden. Berset unterstrich die Bedeutung des Projekts mit den Worten: «Die AHV hat die Schweiz sicherer und lebenswerter gemacht.»

Die AHV-Reform soll folgende Massnahmen beinhalten:

Die AHV-Reform soll folgende Massnahmen beinhalten:
In der AHV wird ein Referenzalter von 65 Jahren für Frauen und Männer eingeführt. Das Frauenrentenalter wird ab dem Jahr nach Inkrafttreten der Revision jährlich um drei Monate erhöht.
Für die Erhöhung des Frauenrentenalters sind Ausgleichsmassnahmen vorgesehen. Hierzu lässt der Bundesrat drei Varianten ausarbeiten. Zur Finanzierung dieser Ausgleichsmassnahmen wird geprüft, entweder allein Erträge aus der Mehrwertsteuer oder aus Lohnbeiträgen zu verwenden, oder auf eine Kombination von Mehrwertsteuer und Lohnbeiträgen zu setzen.
Der Zeitpunkt der Pensionierung wird flexibilisiert: Zwischen 62 und 70 Jahren kann die ganze AHV-Rente oder ein Teil davon bezogen werden.
Referenzalter 65 sowie die Möglichkeit zum Vorbezug und zum Aufschub mit Teilrenten werden auch in der beruflichen Vorsorge verankert.
Die Weiterarbeit nach dem Referenzalter wird mit Anreizen gefördert: Kleinere Einkommen sind weiterhin nicht beitragspflichtig (monatlicher Freibetrag 1400 Franken), zudem können mit Beiträgen nach 65 die AHV-Rente verbessert und Beitragslücken geschlossen werden.
Die mittelfristig ausreichende Finanzierung der AHV wird mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer erreicht. Dafür ist eine einmalige Erhöhung um maximal 1,7 Prozentpunkte bei Inkrafttreten der Reform vorgesehen. Die Berechnungen basieren darauf, dass die Reform im Jahr 2021 in Kraft treten kann und die AHV-Finanzen für mindestens zwölf Jahre sichert.

Protokoll zur Medienkonferenz

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Lesen Sie hier das Protokoll zur Medienkonferenz über die AHV-Reform.

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