Die Bundeskanzlei hat bei der Ecopop-Initiative eine zentrale Stelle falsch übersetzt. Die freie Willensbildung der Stimmberechtigten sei aber nicht beeinträchtigt worden, teilte die Bundeskanzlei zu einem Bericht der «NZZ am Sonntag» mit.
In einem Artikel, der zuerst auf der Webseite www.domainepublic.ch veröffentlicht worden war, hatte der Autor Jacques Menthonnex Einwände gegen die französische Übersetzung der Volksinitiative «Stopp der Überbevölkerung - zur Sicherung der
natürlichen Lebensgrundlagen» erhoben.
35 statt 17'000 Personen
Gemäss Menthonnex hiess es, dass nach Umsetzung der Initiative nur noch 35
Personen statt knapp 17'000 Personen pro Jahr in die Schweiz einreisen könnten. Der Artikel konzentriert sich auf die Übersetzung von Artikel 73 Absatz 2 der Initiative. Die französische Übersetzung des Initiativtextes wurde, nach Abschluss der Vorprüfung durch die Bundeskanzlei, bereits am 19. April 2011 veröffentlicht.
Die zitierte Passage sei tatsächlich falsch übersetzt worden, räumte die Bundeskanzlei am Sonntag ein. Aus dem Kontext aller anderen Bestimmungen der Initiative sowie der Fassungen in den anderen Sprachen gehe aber eindeutig hervor, dass von der Einwohnerzahl der ganzen Schweiz die Rede sei und dass die ständige Wohnbevölkerung in der Schweiz infolge der Zuwanderung nicht stärker als 0,2 Prozent pro Jahr wachsen dürfe.
Keine Korrektur mehr möglich
Die Bundeskanzlei könne die Übersetzung der Initiative nicht korrigieren, schreibt sie. Sie prüfe aber, in der französischem Fassung des Abstimmungsbüchleins einen Hinweis darauf zu platzieren, dass die im Initiativtext enthaltene Quote von 0,2 Prozent auf die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz zu beziehen sei.
Dies entspreche bei einer Bevölkerung von rund acht Millionen Menschen einem Total von knapp 17'000 Menschen jährlich, wie dies in allen Sprachfassungen der Abstimmungserläuterungen erwähnt sein werde. Damit werde die Abstimmung durch diesen Fehler nicht beeinträchtigt.