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Ecopop-Initiative Bundesrat bügelt Fauxpas der Bundeskanzlei aus

Der Bundesrat reagiert auf den Übersetzungsfehler, welcher der Bundeskanzlei im Text der Ecopop-Initiative unterlaufen ist. In der französischen Version des Initiativtexts hiess es sinngemäss, dass nach der Umsetzung der Initiative nur noch 35 statt knapp 17'000 Personen pro Jahr einreisen könnten.

Kartons vor der Bundeskanzlei bei der Lancierung der Initiative.
Legende: Im Abstimmungsbüchlein wird auf den Übersetzungsfehler im französischen Initiativtext zur Ecopop-Vorlage hingewiesen. Keystone

In der französischen Fassung der Ecopop-Initiative im Abstimmungsbüchlein hat sich ein Fehler eingeschlichen. Darauf will der Bundesrat nun explizit hinweisen.

Die im Initiativtext genannte maximale Nettozuwanderung von 0,2 Prozent bezieht sich nämlich auf die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz, wie der Bundesrat betont. Dies entspricht nach heutigen Zahlen knapp 17'000 Personen jährlich.

In der französischen Fassung des Initiativtexts bezieht sich die Quote auf das Bevölkerungswachstum. Damit könnten netto nur noch 35 Personen pro Jahr in die Schweiz einreisen.

Keine Bedenken in den Räten

Mit der Klarstellung soll vermieden werden, dass bei den Stimmberechtigten Unsicherheiten über die Forderungen der Initiative entstehen, wie der Bundesrat weiter mitteilte. Der Text der Initiative sei in allen drei Sprachfassungen der Botschaft enthalten und habe als Grundlage der parlamentarischen Beratungen gedient.

In den Räten waren keine Bedenken gegen die französische Version des Initiativtexts laut geworden. Aufgrund von Medienberichten musste die Bundeskanzlei am letzten Wochenende jedoch eingestehen, dass die Passage tatsächlich falsch übersetzt worden ist. Gleichzeitig stellte sie fest, dass der im Bundesblatt veröffentlichte Initiativtext nicht nachträglich korrigiert werden kann.

Über die Ecopop-Initiative wird am 30. November abgestimmt. Der Initiativtext verlangt, dass die Nettozuwanderung auf 0,2 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung beschränkt wird. Gleichzeitig sollen mindestens 10 Prozent der Entwicklungshilfegelder für freiwillige Familienplanung eingesetzt werden. Erklärtes Ziel ist der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen.

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