- Das Bundesgericht hat die Verurteilung einer Somalierin bestätigt, die vor der Einreise in die Schweiz ihre beiden Töchter beschneiden liess.
- Den Einwand der Frau, wonach sie nicht gewusst habe, dass ihr Tun strafbar ist, lassen die Lausanner Richter nicht gelten.
Das Bundesgericht bestätigt mit dem am Freitag publizierten Urteil den Entscheid des Kantonsgerichts Neuenburg. Dieses hatte die Frau wegen Verstümmelung weiblicher Genitalien zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt.
Die Frau war mit ihren vier Kindern im November 2015 im Rahmen eines Familiennachzugs in die Schweiz eingereist. Rund zwei Jahre vorher liess sie ihre damals sechs und sieben Jahre alten Töchter in Mogadischu/Somalia beschneiden.
Wie das Bundesgericht in seinem Leitentscheid ausführt, spielt es keine Rolle, dass die Tat im Ausland begangen wurde, und die Frau damals noch keinen Bezug zur Schweiz hatte. Gemäss Artikel 124 des Strafgesetzbuches ist die Verstümmelung weiblicher Genitalien auch strafbar, wenn die Tat im Ausland begangen wird, sich die Täterschaft in der Schweiz befindet und nicht ausgeliefert wird.