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Ein Millionen-Geschäft Telecom-Firmen geben Mehrwertsteuer-Senkung nicht weiter

Das Wichtigste in Kürze

  • Auf Anfang 2018 wurde der Satz für die Mehrwertsteuer in der Schweiz auf 7,7 Prozent gesenkt.
  • Die Telekomanbieter geben die Senkung aber nicht weiter und machen zusätzliche Millionen-Gewinne.
  • Die Forderung des Preisüberwachers an Swisscom, Sunrise, Salt oder UPC, die Preise zu senken, stiess auf taube Ohren.
  • Die Swisscom rechtfertigt sich mit dem unverhältnismässigen Aufwand für eine Preisanpassung.

Beim SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» sind mehr als ein Dutzend Zuschriften von Hörerinnen und Hörern eingetroffen, welche sich darüber ärgern, dass die Telekom-Anbieter den tieferen Mehrwertsteuer-Satz nicht an die Kunden weitergeben. Seit dem 1. Januar gilt ein MwSt-Satz von 7,7 Prozent, das sind 0,3 Prozent weniger als zuvor. Keiner der grossen Anbieter wie Swisscom, Sunrise, Salt oder UPC wollen die tieferen Kosten an ihre Kunden weitergeben.

«Versteckte Preiserhöhung»

Ein Hörer schreibt dem SRF-Konsumentenmagazin: «Der monatliche Fixpreis meines Mobilfunk-Abos bei Salt, wie auch meines Servicepakets bei UPC ist unverändert. Dies stellt meiner Meinung nach eine verdeckte Preiserhöhung dar.»

Geschätzte drei Millionen extra in die Kasse

Bei den verschiedenen Anbietern tönt es auf Nachfrage überall gleich: Man habe die letzten Erhöhungen des Mehrwertsteuer-Satzes auch nicht an die Kunden weitergegeben, deshalb werde man nun auch die Senkung nicht weitergeben. Swisscom-Sprecherin Sabrina Hubacher ergänzt: «Man muss auch sehen, gerade bei den Privatkunden geht es um wenige Rappen. Der Aufwand für eine solche Anpassung wäre unverhältnismässig hoch.»

Doch diese wenigen Rappen dürften dem Swisscom-Konzern aufs Jahr gerechnet aber knapp drei Millionen Franken extra in die Kasse spülen.

«Ich bin erstaunt über dieses Verhalten»

Preisüberwacher Stefan Meierhans hat kein Verständnis für die Argumente der Telekomanbieter. Und er ist erstaunt, würden doch zum Beispiel im Detailhandel Kostensenkungen jeweils umgehend an die Kunden weitergegeben: «Generell in der Wirtschaft, wenn solche Kostenänderungen anstehen, zögern die Unternehmen nicht, diese an die Kunden weiter zu geben. Aus meiner Sicht sind solche Entwicklungen ein Zeichen dafür, dass gerade im Telekommunikationsmarkt in der Schweiz schlicht der Wettbewerb nicht funktioniert.»

In diesem konkreten Fall ärgert sich der Preisüberwacher besonders. Schliesslich hätten die Unternehmen ihre Budgets bereits gemacht und ausgeglichen kalkuliert, als der überraschende Entscheid des Bundes für eine Senkung des MwSt Satzes kam: «So bleibt einfach mehr in der Kasse der Anbieter, deshalb ist es für mich umso stossender.»

Keine Pflicht der Unternehmen, die Kostensenkung weiterzugeben

Von Gesetzes wegen kann kein Unternehmen dazu gezwungen werden, diesen unverhofften Gewinn an die Kunden weiterzugeben. Einzige Ausnahme: Die Swisscom und ihre Produkte in der Grundversorgung. Laut Fernmeldegesetz muss sich der tiefere Steuersatz auf den Abo-Preis für Festnetz und Internet niederschlagen. Dies hat die Swisscom umgesetzt.

Preisüberwacher Meierhans sieht die staatsnahe Swisscom übrigens besonders in der Pflicht, solche Gewinne an die Kunden weiterzugeben. Ähnlich wie bei der SBB. Diese senkt zumindest bei einem Teil der Kunden nun die Kosten, nach Intervention des Preisüberwachers.

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