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Schweiz Ein zoll- und steuerfreier Ort für Schätze aller Art

Zollfreilager sind eigentlich Umschlagplätze für Waren, die unser Land innert kurzer Zeit wieder verlassen. Das stimmt allerdings nicht immer: Man kann sie auch als Steueroptimierungs-Lager benutzen.

Die eidgenössische Finanzkontrolle hat festgestellt, dass in Zollfreilager mitunter wertvolle Güter, zum Beispiel Kunstwerke, manchmal jahre- ja gar jahrzehntelang gelagert werden. Das nährt den Verdacht, dass es da nicht um Transit-Handel geht, sondern um Steueroptimierung. Die Finanzkontrolleure orten deshalb dringenden Handlungsbedarf.

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Steueroptimierung im Zollfreilager
aus Echo der Zeit vom 14.04.2014. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 55 Sekunden.

Über 100 Milliarden Franken wert haben die Güter, die in den über 250 Zolllagern in der ganzen Schweiz liegen. Doch was genau in diesen Räumen lagert, weiss man nicht, stellt nun die eidgenössische Finanzkontrolle fest. Der zuständige Projekteleiter Laurent Crémieux sagt: «Die Bestandesaufzeichnungen sind von ungenügender Qualität.»

Diamanten, Kunst und Gold

Aufgefallen ist den Kontrolleuren zudem, dass in rund 25 Lagern hochwertige Güter lagern, also Kunst, Gold oder Diamanten. Diese bleiben manchmal jahre- wenn nicht jahrzehntelang liegen. «Normalerweise sind solche Lager für den Transitverkehr. Wir verstehen nicht, warum die Waren dort gelagert werden und dort bleiben», sagt Crémieux.

Dies lasse vermuten, dass mit diesen Gütern nicht gehandelt werde, sondern dass sie zur Steueroptimierung dort lagerten, befürchtet die Finanzkontrolle. Das schade dem Ruf der Schweiz.

Diskretion wird grossgeschrieben

Einer, der das sehr wohl versteht, ist Andrea Rascher. Er ist Spezialist für Kunstrecht. Er bestätigt: «Zollfreilager sind sehr attraktiv für das Einlagern der Kunst. Sie ist dort sehr sicher. Und die Diskretion ist so gross, dass man sicher sein kann, dass niemand genau hinschaut.»

Es sei weit herum bekannt, dass die Kontrollen in solchen Lagern nicht sehr gut seien, so Rascher. Deshalb wundert es den Experten auch nicht, dass Angebot und Nachfrage nach solchen offenen Zollagern stetig wachse.

Zuständig für die Zollfreilager sind die eidgenössische Zollverwaltung und ihre Zollämter. Diese erfüllten ihre Kontrollfunktion nur ungenügend, kritisieren nun auch die eidgenössischen Finanzkontrolleure, dabei hätten sie seit einigen Jahren durchaus die gesetzlichen Möglichkeiten. Laurent Crémieux sagt: «Wir werden die Lager häufiger überprüfen und gründlicher.»

Gleiche Häufigkeit der Kontrollen

Deshalb gibt die Finanzkontrolle einige Empfehlungen ab. In allen Zollämtern sollen die gleich hohen Kontrollstandards gelten, Strafen müssten schneller verhängt und umgesetzt werden oder Zollfreilager, die sich nicht an die Regeln halten, sollten geschlossen werden. Bei der eidgenössischen Zollverwaltung sagt Mediensprecher Walter Pavel: «Wir nehmen diese Empfehlungen sehr ernst. Und wir wollen das Optimierungspotential auf jeden Fall nutzen.»

Und auch das eidgenössische Finanzdepartment verspricht eine umfassende Strategie bis ins Jahr 2015.

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