Es ist eine Minimallösung, zu welcher der Nationalrat Ja gesagt hat: Ausländer dritter Generation sollen sich erleichtert einbürgern lassen können. Eine automatische Einbürgerung bei der Geburt in der Schweiz ist nicht vorgesehen. Auch die Enkel von Immigranten sollen das Bürgerrecht nur auf Antrag erhalten.
Voraussetzung wäre neben der eigenen Geburt in der Schweiz mindestens ein Grosselternteil, der in der in der Schweiz geboren worden ist oder ein Aufenthaltsrecht besessen hat. Auch muss mindestens ein Elternteil hier geboren worden sein oder vor dem zwölften Lebensjahr eine Aufenthaltsbewilligung erhalten haben.
Der Bund könnte aber auch die Einbürgerung verweigern – bei Straftaten oder wenn Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht. Den Kantonen steht es heute frei, Einbürgerungserleichterungen für Ausländer der dritten Generation vorzusehen.
Die Vorlage basiert auf einer parlamentarischen Initiative der Waadtländer SP-Nationalrätin Ada Marra mit dem Titel «Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen». Sie geht nun an den Ständerat. Stimmt auch er zu, wird das Volk das letzte Wort haben, da die Bundesverfassung geändert werden muss.