- Schweizer Kantone haben es nicht geschafft, einheitliche Standards für Sicherheitsfirmen einzuführen.
- Der Zeitpunkt sei gekommen, bundesrechtliche Mindestvorschriften zu erlassen. Das schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion von SP-Ständerat Paul Rechsteiner (SG).
- Der Bundesrat hatte eine Harmonisierung der kantonalen Vorschriften schon früher als notwendig bezeichnet.
Der Bundesrat hatte aber den Kantonen den Vortritt gelassen. Diese planten eine Bewilligungspflicht für private Sicherheitsfirmen und ihre Angestellten. Voraussetzungen dafür sollten ein einwandfreier Leumund sowie Aus- und Weiterbildungen sein. Kantone wie Bern und Zürich waren dagegen. Das Konkordat wurde letztes Frühjahr auf Eis gelegt.
Rechsteiner warnt vor den Risiken, die mit dem Wildwuchs der verschiedenen kantonalen Regelungen einhergehen. Dies sei problematisch, weil die Sicherheitsdienstleistungen das staatliche Gewaltmonopol tangierten. Auch der Verband Schweizerischer Polizei-Beamter fordert eine einheitliche Regelung. Im öffentlichen Raum sei eine Kompetenzabgrenzung zwischen Polizei und privaten Sicherheitsdiensten nötig.