Zum Inhalt springen

Einheitlicher Jugendschutz Besserer Schutz vor Sex und Gewalt in Games und Filmen

  • Der Ständerat will Minderjährige besser vor Sex- und Gewaltdarstellungen in Games und Filmen schützen.
  • Vorgesehen ist unter anderem ein schweizweit einheitliches Mindestalter, auch für gewisse Inhalte im Internet.
  • Käufe innerhalb von Apps will der Ständerat allerdings nicht regeln – anders als der Nationalrat.

In der Gesamtabstimmung hat der Ständerat das neue Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele mit 42 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen gutgeheissen. Die Vorlage geht zur Differenzbereinigung zurück an den Nationalrat.

Neue Herausforderungen durch Digitalisierung

Das heutige System sei uneinheitlich und lückenhaft, sagte Matthias Michel (FDP/ZG) namens der Kommission. Ziel sei auch, alle Anbieter gleichzubehandeln. Elisabeth Baume-Schneider (SP/JU) verwies darauf, dass sich die Situation durch die neuen technischen Möglichkeiten im Internet grundlegend verändert habe.

Nicht einverstanden ist die kleine Kammer allerdings mit einer Ausweitung der Vorlage, die der Nationalrat in der Sommersession 2021 beschlossen hatte. Die grosse Kammer möchte optionale Zusatzkäufe, sogenannte In-App-Käufe, für Minderjährige einschränken können. In-App-Käufe haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen.

Oppositionslos entschied der Ständerat am Mittwoch, die entsprechende Bestimmung zu streichen. Das Thema sei zwar wichtig, räumte Michel ein. Nach Aussage von Fachleuten gehe es aber darin um den Schutz vor Game-Sucht, nicht um jenen vor ungeeigneten Inhalten. Die Frage solle deshalb in einem anderen Rahmen geregelt werden.

Keine spezielle Förderung der Medienkompetenz

Anders als der Nationalrat möchte der Ständerat das zuständige Bundesamt auch nicht gesetzlich dazu verpflichten, Massnahmen zur Förderung der Medienkompetenz und der Prävention zu ergreifen. Mit 24 zu 18 Stimmen ohne Enthaltungen nahm er einen Antrag der Kommissionsminderheit an, auf die Vorgabe zu verzichten.

Es gehe darum, nicht nur mit Verboten und Einschränkungen zu operieren, argumentierte Michel namens der Kommissionsmehrheit ohne Erfolg. Vielmehr stärke Bildung die Eigenverantwortung. Dies sei gerade im Hinblick auf die Problematik von Game- und Onlinesucht wichtig.

Keine neuen Verbände nötig

Die für die Umsetzung der Jugendschutz-Massnahmen zuständigen Organisationen sollen nach dem Willen des Ständerats nicht verpflichtet werden, Expertinnen und Experten dauerhaft als Mitglieder einzubeziehen – sondern nur bei der Erarbeitung des entsprechenden Konzepts. Der Nationalrat war hier anderer Meinung.

In diesem Zusammenhang nahm der Ständerat auch begriffliche Änderungen am Gesetzestext vor – er möchte im Gesetz durchgängig von Branchen- statt Jugendschutzorganisationen sprechen.

Es gehe darum, klarzumachen, dass der Staat die Branchen nicht zu einer bestimmten Organisationsform, etwa der Bildung eines Dachverbands mit speziellem Zweck, zwingen wolle, erläuterte dazu Michel. Vielmehr wolle man an bestehenden Organisationen anschliessen.

Eine weitere Differenz betrifft die Frage, unter welchen Voraussetzungen begleitete Kinder und Jugendliche im Kino Filme sehen dürfen, den sie allein nicht ansehen dürften. Bundesrat und Nationalrat wollten, dass in diesem Fall die Altersgrenze um höchstens zwei Jahre unterschritten werden darf. Der Ständerat strich diese Bestimmung. Zwischen den Räten umstritten ist auch die genaue Ausgestaltung der Regeln für Videospiel-Turniere.

SRF 4 News, 08.06.2022, 12.00 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel