Mitglieder der SP warten ungeduldig auf einen Entscheid des Bundesgerichts. Vor bald drei Monaten haben sie dort eine Stimmrechtsbeschwerde gegen die Krankenkassen eingereicht. Diese hätten im Abstimmungskampf einseitig Stellung gegen die Einheitskasse bezogen, kritisieren die Politiker. Dabei hätten die Kassen auch die Argumente der Befürworter berücksichtigen müssen.
Die Krankenkassen sagen, sie seien nicht verpflichtet zur Neutralität. Zudem seien ihre Gegner nicht rechtzeitig vor Gericht gegangen.
«Rascher Entscheid möglich»
Die SP hofft nun, dass das Bundesgericht noch vor der Abstimmung vom 28. September entscheidet. «In diesem Fall geht es um Tage. Da hätten wir schon erwarten dürfen, dass das Bundesgericht diesen Sachverhalten Rechnung trägt, denn sonst ist die Beschwerde witzlos», sagt Rudolf Rechsteiner, Beschwerdeführer und ehemaliger Basler SP-Nationalrat.
Dem Bundesgericht lägen die Argumente beider Seiten vor. Daher könnte es rasch entscheiden, wie Rechsteiner sagt. Für die Zukunft möchte er vorsorgen: «Für uns wäre es natürlich praktisch, wenn das Bundesgericht ein spezielles Büro für Fälle pflegen würde, die zeitlich eng entschieden werden müssen.»
Wiederholung der Abstimmung
Für Rechsteiners Ungeduld hat Benjamin Schindler, Rechtsprofessor an der Universität St. Gallen, ein gewisses Verständnis. Allerdings seien kurze Prozesse nicht erwünscht: «Denn ein kurzer Prozess ist meistens auch ein unfairer, ungerechter Prozess.»
Zudem habe das Bundesgericht bereits heute Möglichkeiten, Entscheidungen zu beschleunigen. Es könne etwa mehr Personal auf dringende Fälle ansetzen. Es könnte aber auch erst nach der Abstimmung entscheiden. Dann müsste diese wiederholt werden.
Das Bundesgericht selbst äussert sich nicht zur Frage, wann es entscheiden wird. Das tut es nie, wenn es wegen der Fristen bis zur Urteilsverkündung kritisiert wird.