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Einreisestopp USA: Das können Betroffene tun
Aus Espresso vom 12.03.2020. Bild: Keystone
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Einreisestopp USA «Dem Mietwagenanbieter in den USA ist es egal, warum wir absagen»

Reiserechtsexperte Reto Ineichen erklärt im «Espresso», was USA-Reisende nun tun können und müssen.

«Espresso»: Reto Ineichen, was müssen Betroffene nun tun?

Reto Ineichen: Wer selbst gebucht hat, ist selbst verantwortlich. Dann gilt es, mit den Anbietern abzuklären, welche Rechte zum Zuge kommen. Unter Umständen kann es das amerikanische Recht sein, zum Beispiel bei Fluggesellschaften oder Hotels. Hat man eine Reiseversicherung abgeschlossen, muss man mit ihr nun prüfen, was gedeckt ist.

Einfacher ist es bei Buchungen über ein Reisebüro. Dann liegt das Problem beim Veranstalter. Er muss das bereits bezahlte Geld an seine Kunden zurückzahlen, ohne Abzug von Stornogebühren.

Reto Ineichen

Reto Ineichen

Reiserechts-Experte

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Reto Ineichen ist Dozent für Tourismusrecht an der Hochschule Luzern, Rechtsanwalt und Notar.

Soll ich in einem solchen Fall also warten, bis das Reisebüro mir mitteilt, dass die Reise nicht durchgeführt werden kann?

Richtig. Es wird ein bis zwei Tage dauern – eventuell auch etwas länger – bis die Reiseveranstalter auf ihre Kunden zugehen können. Die Reisen werden abgesagt, das Geld wird, wie es im Gesetz vorgesehen ist, zurückbezahlt.

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Swiss-Kundendienst mit Anfragen überschwemmt
aus Espresso vom 13.03.2020. Bild: Keystone
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Reisende, die den Flug, Mietwagen, Hotels selbst gebucht haben, müssen hingegen für sich selbst schauen?

Dem Mietwagenanbieter in den USA ist es egal, warum wir unsere Reise nicht antreten. Er hat seine Vertragsbedingungen und wird die Kosten verrechnen. Da man häufig bereits vorausbezahlt hat, wird es noch schwieriger. Besser läuft es, wenn man eine Reiseversicherung abgeschlossen hat, die solche Schäden abdeckt. Aber auch hier: Die Versicherungen haben verschiedene Regelungen und es braucht vielleicht auch etwas Glück, dass die Versicherung Kulanz walten lässt. Wer keine Versicherung hat, muss auf jeden Fall die Kosten selbst tragen.

Viele Schweizer sind schon unterwegs. Wer jetzt beispielsweise in Kanada ist und über die USA zurück in die Schweiz reisen würde: Was gillt in einem solchen Fall?

Solche Situationen gehören zum normalen Lebensrisiko. Ich könnte unterwegs zum Beispiel auch krank werden, einen Unfall haben. In solchen Fällen haftet der Pauschalreise-Anbieter nicht, er kann sich auf höhere Gewalt berufen. Aber er ist verpflichtet, seine Kunden zu unterstützen. Zum Beispiel muss er neue Rückflug-Möglichkeiten organisieren.

Schlimm kann es für Reisende werden, die in den USA in Quarantäne müssen und gezwungen sind, in einem Hotel zwei Wochen auszuharren. Diese Kosten müssen sie selbst tragen.

Und das bezahlt auch eine Reiseversicherung nicht …

Das kommt auf die Formulierungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen an. Wie damals beim Vulkanausbruch in Island, sind solche Fälle häufig nicht genau geregelt. Es braucht aktuell wohl mehr Kulanz als Regeln. Aber ich bin sicher, künftig wird es Vertragsbedingungen geben, die auch solche Extremsituationen, wie wir sie im Moment haben, klar regeln.

Das Interview führte Stefan Wüthrich.

Espresso, 12.03.20, 08.13 Uhr;

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