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Sperrfrist für Bundesratsdokumente wird verkürzt
Aus SRF 4 News aktuell vom 21.12.2017.
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Einsicht in Bundesratsakten «Das ist ein sehr wichtiger Entscheid»

SRF News: Interessierte erhalten bereits nach 30 Jahren Einsicht in die Akten des Bundesrats. Was ändert sich?

Sacha Zala

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Zala ist Historiker. Er ist der Direktor der Forschungsstelle Diplomatische Dokumente der Schweiz (Dodis). Dodis ist das unabhängige Kompetenzzentrum für die Geschichte der schweizerischen Aussenpolitik und der internationalen Beziehungen der Schweiz seit der Gründung des Bundesstaates 1848.

Sacha Zala: Es gab bereits bis anhin die Möglichkeit, diese Akten zu konsultieren. Man musste ein Gesuch stellen und musste einige Monate warten. Dann konnte man darin forschen und nach einigen Monaten konnte man sie auch publizieren. Und in der Tat haben wir auf unserer Plattform 310 Protokolle bereits publiziert. Das Gesuch fällt nun weg.

Generell geht es in der Wissenschaft nicht um Enthüllungen, sondern um das Verständnis von Entscheidungsprozessen der Vergangenheit.

Sind neuen Erkenntnisse zu erwarten, so dass man die jüngere Schweizer Geschichte neu schreiben müsste?

Nein, absolut nicht. Ich erwarte keine brisanten Neuerungen. Ich habe bereits viele dieser Protokolle gelesen, die sind sehr nützlich für die Forscher, weil man rekonstruieren kann, welche Gespräche im Bundesrat stattfanden und dann erkennt man die Bedeutung von anderen Aktenstücken, die man im Archiv findet. Generell geht es in der Wissenschaft nicht um Enthüllungen, sondern um das Verständnis von Entscheidungsprozessen der Vergangenheit. Es gibt selten Schlüsseldokumente.

Ist es im Grund bedeutungslos, ob die Schutzfrist für Dokumente des Bundesrats bei 30 oder bei 50 Jahren liegt?

Nein, das ist ein sehr wichtiger Entscheid. Die Praxis war in der Vergangenheit sehr aufwendig, sowohl für die Forscher als auch für die Bundeskanzlei. Der Bundesrat senkt nun die Zugänglichkeit seiner Akten auf 30 Jahre, weil das die Frist ist, welche der Gesetzgeber als ordentliche Frist definiert hat. Die 50 Jahre waren eine Ausnahme. Weil der Bundesrat nun selbst die interessantesten und zentralsten Akten nur noch 30 Jahre unter Schutz stellt, sollen die Departemente nachziehen. Leider haben einige der Departemente – darunter das EJPD und das Militärdepartement – in den letzten 10 Jahren die Tendenz gehabt, unberechtigterweise viel zu viele Akten einer zu langen Schutzfrist zu unterstellen.

Leider haben einige der Departemente – darunter das EJPD und das Militärdepartement – in den letzten 10 Jahren die Tendenz gehabt, unberechtigterweise zu viele Akten einer zu langen Schutzfrist zu unterstellen.

Und das behindert die Forschung?

Ja, es behindert die Forschung und es verursacht administrative Leerläufe. Es werden viele Gesuche gestellt, die in der Regel positiv beantwortet werden. Das beweist ja, dass die Schutzfrist nicht gerechtfertigt war. 30 Jahre sind länger als eine Generation und wenn man bedenkt, dass Entscheidungsträger in der Verwaltung vielleicht im Alter von 55 wirklich Entscheidungen treffen, dann sind sie 30 Jahre später 85. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es Akten gibt, die nach 30 Jahren noch brisant sind.

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