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Elisabeth Kopp ist tot Die erste Schweizer Bundesrätin – eine Feministin im Gegenwind

1984 wurde sie als erste Frau in die Schweizer Landesregierung gewählt. Nun ist Elisabeth Kopp im Alter von 86 Jahren gestorben.

Elisabeth Kopp, geboren am 16. Dezember 1936, war vielerorts die Erste. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Zürich und absolvierte 1960 ihr Juraexamen summa cum laude als erste Frau an der Fakultät. Kopps politische Karriere begann Mitte der 1950er-Jahre mit dem Eintritt in die Schweizerische Vereinigung der Freisinnig-Demokratischen Frauen.

Schon früh setzte sie sich für die Einführung des Frauenwahlrechts in der Schweiz ein. Unmittelbar nachdem der Kanton Zürich dieses im November 1970 eingeführt hatte, wurde Kopp in den Gemeinderat von Zumikon gewählt. Ab 1974 amtete Elisabeth Kopp als erste Gemeindepräsidentin vom Zumikon. Zweimal wurde sie in diesem Amt bestätigt, zudem zog Kopp 1972 auch als erste Frau in die Zürcher Kantonsregierung ein.

Beliebt, bis der Wind drehte

Ab 1979 politisierte die Zürcherin für die FDP im Nationalrat – und erreichte bei der Wiederwahl 1983 nach einer erfolgreichen ersten Legislatur ein Spitzenergebnis. Am 2. Oktober 1984 schrieb Elisabeth Kopp erneut Geschichte: Erstmals in der 136-jährigen Geschichte des Bundesrates wurde mit der damals 48-jährigen Kopp eine weiblichen Bundesrätin gewählt – und zwar im ersten Wahlgang.

«Ich kann ihnen aus naheliegenden Gründen nicht versprechen, im Bundesrat meinen Mann zu stehen. Ich kann ihnen jedoch zusagen, dass ich alles tun werde, und das, was als Frau und als Mensch in mir steckt, aufbieten», sagte Kopp in ihrer Amtsantrittsrede.

Elisabeth Kopp führte als Justizministerin unter anderem das neue partnerschaftliche Eherecht und ein Datenschutzgesetz ein, sie bereitete eine Strafnorm gegen Geldwäscherei vor und schuf 1985 das Amt des Delegierten für Flüchtlingswesen. Sie erntete viel Zustimmung und war in Politik und Bevölkerung gleichermassen beliebt.

Kurz vor Kopps Wahl zur Bundesvizepräsidentin am 7. Dezember 1988 drehte der Wind allerdings. Ihrem Ehemann, dem Wirtschaftsanwalt Hans W. Kopp, wurde die Nähe zu Firmen angelastet, denen Geldwäscherei vorgeworfen worden war. Elisabeth Kopp wurde zur Vizepräsidentin des Bundesrates gewählt, musste aber wenige Tage später zurücktreten. Zum Verhängnis wurde ihr ein Telefonat, in dem Kopp ihren Ehemann gebeten hatte, aus dem Verwaltungsrat der Shakarchi Trading auszutreten. Die Firma stand unter dem Verdacht der Geldwäscherei.

«Die Verdächtigungen und Unterstellungen haben zunehmend einen Grad und eine Dimension erreicht, die untragbar sind. Mich trifft weder rechtlich noch moralisch irgendeine Schuld», betonte Kopp am 12. Dezember 1988 und gab ihren Rücktritt bekannt.

Ein Jahr nach ihrem Rücktritt bescheinigte eine Untersuchungskommission Elisabeth Kopp eine weitgehend tadellose Amtsführung. Im Februar 1990 entlastete sie das Bundesgericht vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung. Doch zu spät: Kopp wurde zur Persona non grata, geächtet von Politik und Gesellschaft.

Sie zog sich aus der Öffentlichkeit zurück und trat 2002 aus der FDP aus. In der Anwaltskanzlei ihres Mannes arbeitete sie als Europarechtsspezialistin und setzte sich als Alt Bundesrätin für die Einführung der Mutterschaftsversicherung und den UNO-Beitritt der Schweiz ein.

Späte Rehabilitierung und Engagement

Später trat Elisabeth Kopp der FDP als Ehrenmitglied wieder bei. 2006 wurde sie erstmals zu einer Feier für amtierende und ehemalige Bundesräte eingeladen – ein spätes Zeichen der Rehabilitierung.

Erst im Jahr 2019 trat die erste Bundesrätin der Schweiz überraschend wieder öffentlich in Erscheinung. Sie setzte sich für Gleichberechtigung und die «Aktion Helvetia ruft» für mehr Frauen in der Politik ein. Im Herbst 2019 sagte sie auf die Frage, ob sie Feministin sei: «Kommt darauf an, was man unter einer Feministin versteht. Wenn man unter einer Feministin eine Frau versteht, die sich auch für Frauen einsetzt, dann bin ich eine Feministin. Wenn man darunter eine Frau versteht, die nur das im Kopf hat, dann bin ich keine.»

SRF 4 News, 14.04.2023, 15:30 Uhr ; 

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