Die Fondation Franz Weber und das sogenannte Naturkomitee haben an einer Pressekonferenz ihre Abstimmungskampagne gegen das Stromgesetz lanciert.
Das Gesetz führe zu einer Zerstörung der Landschaft und schwäche die demokratischen Rechte.
Die Energiewende solle nicht zulasten der Natur und der Demokratie gehen, sagten die Gegner der Vorlage. Das Stromgesetz, welches auch als «Mantelerlass» bekannt ist, erleichtere die Rodung von Wäldern, ermögliche die Verwüstung von Landschaften und die Vernichtung geschützter Biotope.
Worum geht es beim Stromgesetz?
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Im Zentrum der Vorlage steht die sichere Stromversorgung der Schweiz mit erneuerbaren Energien, insbesondere im Winter. Denn in den Wintermonaten ist die Schweiz von Energie-Importen aus dem Ausland abhängig. Damit die Schweiz autonomer werden kann, sollen in erster Linie neue Wasserkraftwerke gebaut werden. Konkret ist der erleichterte Bau von 16 Wasserkraft-Projekten vorgesehen.
Ermöglicht wird mit dem Gesetz aber auch ein rascher Ausbau der Solarenergie auf Gebäuden und Infrastruktur, dank Fördergeldern. Bei der Sonnenenergie schätzt der Bund, dass die Stromerzeugung bis 2035 verfünffacht werden kann.
Die Souveränität des Volkes, der Kantone und Gemeinden werde ebenso eingeschränkt. Laut dem Nein-Komitee gibt es Alternativen, um die Energiewende zu vollziehen und die Stromversorgungssicherheit zu gewährleisten.
Dazu müsse zunächst Energie gespart und das Potenzial von Solaranlagen auf bestehenden Gebäuden und Infrastruktur genutzt werden.
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