Das Wichtigste in Kürze
- Die Gemeinde Ennetbaden im Kanton Aargau will in bestimmten Gebieten der Gemeinde den Bau von Terrassenhäusern verbieten . Ziel ist es, den ursprünglichen Charakter des Dorfes zu erhalten.
- Am Montagabend fand eine Informationsveranstaltung für die Bevölkerung statt. Definitiv entscheiden über das Verbot wird die Gemeindeversammlung im Herbst.
- Experten sehen jedoch nicht die Terrassenhäuser an sich als Problem an. Es müsse einfach anders geplant werden.
Ennetbaden im Kanton Aargau besteht zu einem grossen Teil aus steilen Hängen, die für Terrassenhäuser prädestiniert sind. Gemeindeammann Pius Graf will Terrassenhäuser in der neuen Bauordnung nun aber verbieten – zumindest in einigen Zonen der Gemeinde: «Die Gestaltungs- und Siedlungsqualität sowie die Grünräume stehen im Vordergrund. Wir denken, dass verdichtetes Bauen auch anders möglich ist als flächendeckend Terrassenhäuser zu bauen.»
Häuser mit Gärten statt Terrassenhäuser
Die Gemeinde will ihren ursprünglichen Charakter als Weinbaudorf nicht verlieren. Die Garagentorfronten, die Liftanbauten und dazu die grossen Stützmauern passen einfach nicht in die Gemeinde. Ennetbaden will zurück zu Häusern mit Gärten.
Doch Terrassenhaus ist nicht gleich Terrassenhaus. Darüber ist man sich in Ennetbaden an einer Informationsveranstaltung der Gemeinde über das geplante Verbot einig. Unbeliebt in der Bevölkerung sind vor allem einzelne, wuchtige Bauten, bei denen hauptsächlich die Wohnfläche zählt.
Terrassenhäuser richtig planen
Architektur-Kritiker Martin Tschanz sieht vor allem in den einzelnen, grossen Bauten das Problem. Ein Terrassenhaus müsse man als Siedlung planen, dann sei es auch in Zukunft eine geeignete Wohnform: «Die Idee wäre quasi den Hang als Gebäude zu betrachten. Das braucht andere Planungsinstrumente als übliche Parzellenformen. Es braucht eine Koordination der Erschliessungen und ein Denken in grösseren Zusammenhängen.»