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Entscheid am Bundesgericht AKW Beznau muss noch mehr Sicherheitsnachweise liefern

  • Das AKW Beznau ist gewappnet für ein sehr starkes Erdbeben, wie es statistisch nur alle 10'000 Jahre vorkommt.
  • Das Bundesgericht bestätigt diese Aussage der eidgenössischen Atom-Aufsicht Ensi im Prinzip. Trotzdem heisst es eine Beschwerde von Anwohnern teilweise gut.
  • Das Ensi müsse von der AKW-Betreiberin zusätzliche Sicherheitsnachweise einfordern, fordert das höchste Gericht.

Der Streit dauert schon seit Jahren: Bereits 2015 forderten Anwohnerinnen und Anwohner des AKW Beznau im aargauischen Döttingen, das älteste Atomkraftwerk der Schweiz müsse abgestellt werden. Sie deponierten diese Forderung beim eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat Ensi.

Der Vorwurf: Das Kernkraftwerk würde einem sehr starken Erdbeben nicht standhalten, es könnte eine gefährliche Menge an Radioaktivität austreten. Das Ensi argumentiert, der Sicherheitsnachweis sei erbracht, dass das AKW auch bei einem 10'000-jährigen Erdbeben sicher sei.

Welcher Grenzwert gilt?

Nun hat sich als letzte Instanz auch das Bundesgericht mit diesem Streit befasst. Es geht im Wesentlichen um die Frage, zu welcher «Störfallkategorie» ein sehr seltenes Erdbeben gehört. Denn diese Kategorie entscheidet über den Grenzwert der Strahlung, der bei einer Havarie nicht überschritten werden darf.

Ein 10'000-jähriges Erdbeben sei der höchsten Kategorie 3 zuzuordnen, sagt das Ensi. Das Bundesgericht bestätigt nun in seinem Urteil diese Haltung. Damit gilt für ein starkes Erdbeben eine maximale Radioaktivitätsbelastung von 100 Millisievert. Die Anwohnerinnen und Anwohner plädieren für einen tieferen Grenzwert von 1 Millisievert, dieser gilt für die Kategorie 2.

Das Bundesgericht bestätigt – sehr indirekt – also die Sicherheit des AKW Beznau. Der Nachweis sei erbracht, dass bei einem extrem seltenen Erdbeben die zulässige Strahlendosis nicht überstiegen werde. Allerdings verlangt es vom Ensi und der AKW-Betreiberin Axpo trotzdem Nachbesserungen.

Zusätzlicher Nachweis nötig

Denn: Untersucht wurde bisher eben nur die Sicherheit bei einem extrem starken Erdbeben. Nun müsse die Axpo auch nachweisen, dass Beznau ein leichteres Erdbeben – der Kategorie 2 also – «aushalte». Es brauche einen zusätzlichen Sicherheitsnachweis, dass dann der tiefere Grenzwert tatsächlich eingehalten werden könne.

Das Ensi erklärte auf Anfrage von SRF, dass die Arbeiten für diesen zusätzlichen Sicherheitsnachweis für einen Störfall Kategorie 2 bereits laufen. Die Schweizerische Energiestiftung reagierte ebenfalls auf das Urteil. Sie spricht von einer «Fehlleistung» der Atomaufsicht. Beznau hätte bereits 2012 ausser Betrieb genommen werden müssen, so die Umweltorganisation.

Entscheid Bundesgericht 2C 206/2019

Regionaljournal Aargau Solothurn, 12:03 Uhr ; 

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