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Entscheid aus Strassburg Schweiz darf konvertierten Iraner ausweisen

  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass ein in der Schweiz zum Christentum konvertierter iranischer Asylbewerber in seine Heimat weggewiesen werden darf.
  • Das Gericht geht davon aus, dass dem 35-Jährigen im Iran keine Strafe droht.
  • Somit hat die Schweiz nicht gegen das in der Menschenrechtskonvention festgehaltene Recht auf Leben und das Verbot der Folter verstossen, wie der Asylsuchende klagte.

Der Gerichtshof begründet seinen Entscheid damit, dass es sich bei dem Betroffenen um ein gewöhnliches Mitglied der christlichen Gemeinde handle. Da er sich nicht exponiert habe, sei er den heimischen Behörden wohl nicht bekannt. Damit bestätigt der EGMR die Sicht der Schweizer Behörden.

Der Iraner war 2009 in die Schweiz eingereist, wo er ein Asylgesuch stellte. Er machte geltend, dass er anlässlich der Präsidentenwahlen an Protesten teilgenommen habe und darum festgenommen worden sei.

Das Gesuch wurde 2013 abgelehnt. Die Behörden verfügten die Wegweisung des Mannes. Dieser stellte im gleichen Jahr ein zweites Asylgesuch. Er brachte neu vor, dass er in der Schweiz zum Christentum konvertiert sei. Darum sei er im Iran gefährdet.

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