Beim Sperren war die Schweiz schnell: Kurz nachdem der damalige ägyptische Präsident Hosni Mubarak im Arabischen Frühling 2011 seinen Rücktritt erklärt hatte, blockierte der Bundesrat seine Gelder und die seiner Entourage.
Seither, elf Jahre lang also, hat die Bundesanwaltschaft wegen Verdachts auf Geldwäscherei und Unterstützung oder Beteiligung an einer kriminellen Organisation ermittelt. Einzelne Verfahren musste sie bereits einstellen, entsprechende Gelder freigeben.
Heute nun teilt die Bundesanwaltschaft mit: Das Verfahren wird ganz eingestellt, die noch übrigen gesperrten rund 400 Millionen Franken werden freigegeben. In Sachen Geldwäscherei könne sie nicht einmal ansatzweise eine Straftat nachweisen, schreibt die Bundesanwaltschaft.
Auch Ägypten ermittelt nicht mehr
Schwierig gestaltet habe sich die Zusammenarbeit mit den Behörden in Ägypten: Dort wurden in den letzten Jahren Verfahren gegen die wichtigsten Protagonisten eingestellt.
Damit sei die Arbeit für die Schweizer Ermittler sehr anspruchsvoll geworden, sagt auch die Direktorin des Basel Institute on Governance, Gretta Fenner. Ihr Institut hat viele Länder, darunter früher auch Ägypten, bei der Rückführung von Potentatengeldern beraten.
Bei solchen Verfahren brauche es von beiden Ländern ein Interesse, die Strafverfahren erfolgreich abzuschliessen. «In Nordafrika muss man sich fragen, ob es bei den Revolutionen tatsächlich einen wirklichen Regimewechsel gegeben hat. Ob die neue Regierung tatsächlich ein Interesse daran hat, die Fälle abzuschliessen, scheint mir nicht immer ganz klar zu sein.»
«Lex Mubarak» greift hier nicht
Das mache es schwierig für die Schweizer Behörden. Diese hätten das Mögliche versucht, so Fenner weiter. Dabei hatte die Schweiz für Potentatengelder eigens ein Gesetz ausgearbeitet. 2011 hatte der Bundesrat Gelder noch per Notrecht gesperrt.
Seit 2016 gibt es eine gesetzliche Grundlage, das Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen . Es wurde im Volksmund unter anderem «Lex Mubarak» genannt.
Nun bleibt es ausgerechnet bei Mubarak selber wirkungslos. Denn das Gesetz greife nur dann, wenn es sich beim betroffenen anderen Land um einen scheiternden Staat handle – wenn dort also der Justizapparat funktionsunfähig sei, erklärt Fenner.
In Ägypten funktioniert das Justizsystem. (...) Somit ist diese wichtige Kondition nicht gegeben.
«In Ägypten funktioniert das Justizsystem. Es ist vielleicht politisiert, würde ich behaupten, aber man kann Rechtshilfe fordern und bekommen. Somit ist diese wichtige Kondition nicht gegeben.» Bis am 26. April kann die Einstellungsverfügung der Bundesanwaltschaft noch angefochten werden. Danach ist sie rechtskräftig.