Das
Bundesgericht
hat die
Entscheidung der Schweizerischen Bundesanwaltschaft
, die
Untersuchungshaft
gegen einen Mann, der im Verdacht steht, die Terrororganisation
«Islamischer Staat» (IS) zu unterstützen
, bestätigt.
Das oberste Gericht in Lausanne ist der Ansicht, dass
zu Recht
von einem
dringenden Tatverdacht und von Verdunkelungsgefahr
gegen den Mann ausgegangen werden muss.
Mit diesem Entscheid hat das Bundesgericht die
Beschwerde des Verdächtigen abgewiesen
.
Der Betroffene wurde im
Februar dieses Jahres festgenommen
und daraufhin in
Untersuchungshaft
gesetzt. Die Untersuchungshaft wurde Mitte August bis zum 15. November verlängert und vom Bundesstrafgericht in Bellinzona im Oktober bestätigt.
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