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Hohe Hürden für IV-Rente bei Depression
Aus Rendez-vous vom 13.06.2019. Bild: Keystone
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Entscheid des Bundesgerichts Menschen mit Depressionen sind arbeitsfähig

Die Beschwerde eines ehemaligen Journalisten, der keine IV-Rente erhalten und dies angefochten hatte, wurde abgewiesen.

Psychische Leiden sind in der Bevölkerung verbreitet und machen fast die Hälfte aller IV-Renten aus. Der heutige Entscheid zeigt aber deutlich auf: Wer unter einer leichten bis mittelschweren Depression leidet, für den sind die Hürden für eine IV-Rente sehr hoch.

Konkret geht es um einen ehemaligen Berner Sportjournalisten. Er konnte in seinem angestammten Beruf nicht mehr arbeiten, weil er nach einer Depression nicht mehr genug belastbar war, auch eine Therapie änderte daran nichts.

Handwerklicher Job zu 100 Prozent möglich

Das medizinische Gutachten kam im Fall des Mannes zum Schluss: Als Journalist ist er zur Hälfte arbeitsunfähig – aber eine handwerkliche Tätigkeit könnte er bis zu 100 Prozent ausüben. Eine Arbeit ohne Zeitdruck und Nachtarbeit wäre ihm also zuzumuten. In der Folge übernahm der Mann erste Arbeiten auf einer Baustelle und verlangte aber weiterhin eine Teilzeitrente aus seinem früheren Beruf.

Die IV-Stelle Bern lehnte eine Rente aber ab. Das Berner Verwaltungsgericht ebenso, worauf der ehemalige Sportjournalist vor Bundesgericht ging. Die Bundesrichter wiesen in der heutigen Urteilsberatung die Beschwerde des Mannes ab. Es war ein Mehrheitsentscheid von drei Bundesrichtern gegen eine Minderheit von zwei Richtern.

Berufliches Umsatteln nötig

Für die Minderheit wich das Bernische Verwaltungsgericht zu weit vom medizinischen Gutachten ab. Die 50-prozentige Arbeitsunfähigkeit im Journalismus sei zu wenig berücksichtigt worden. Die unterlegenen Richter schlugen deshalb vor, den Fall an die Berner Justiz zurückzuweisen. Diese müsse auch die Einkommensunterschiede zwischen Journalismus und einer handwerklichen Tätigkeit näher überprüfen. Das wurde von der Mehrheit der Bundesrichter abgelehnt.

Die Justiz müsse Gutachten kritisch betrachten und dürfe rechtlich anders entscheiden. Für den ehemaligen Sportjournalisten heisst das: Er erhält keine IV-Teilrente und auch keine Massnahmen für die berufliche Wiedereingliederung. Trotz einer wiederkehrenden Depression muss er nun definitiv auf einen handwerklichen Job umsatteln.

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