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FMH nimmt Richtlinien Sterben/Tod nicht an
Aus HeuteMorgen vom 26.10.2018.
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Entscheid mit klarem Mehr Ärztevereinigung gegen neue Suizid-Richtlinie

Wegen eines unklaren Rechtsbegriffs fallen die neuen Leitsätze zur Sterbebegleitung bei der Ärztevereinigung FMH durch.

  • Die neuen Richtlinien zum Umgang mit Sterben und Tod, die die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften herausgebracht hat, finden in der Ärztevereinigung FMH keine Unterstützung.
  • Der Begriff «unerträgliches Leiden» ist der Ärzteschaft FMH zu ungenau. Es sei eine «eine subjektive Begrifflichkeit, die schwer zu fassen ist.»
  • Nun wolle man versuchen, mit der Akademie eine bessere Formulierung zu finden: «Sobald dieser Passus geändert wird, werden wir die Richtlinien in unsere Standesordnung aufnehmen.»

Wenn Patientinnen oder Patienten den Wunsch äussern sterben zu können, ist das auch für Pflegende und Ärzteschaft eine Herausforderung, ja ein Dilemma. Wie umgehen mit Sterben und Tod?

Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften hat neue Richtlinien dazu erlassen. Doch die Ärztevereinigung FMH verzichtet vorläufig darauf – zu heikel erscheint ihr der Punkt zur Suizid-Beihilfe. Darf ein Arzt Hand bieten, wenn ein Patient nicht mehr länger leben möchte? Das ist umstritten. Nicht nur unter Ärztinnen und Ärzten.

Begriff zu ungenau

Als Orientierungshilfe nennen die neuen Richtlinien bei der Beihilfe zum Suizid das unerträgliche Leiden, das die Betroffenen zu ihrem Sterbewunsch führt. Das kann wegen einer schweren Krankheit sein, wegen Therapien, welche keine Linderung gebracht haben oder als unzumutbar empfunden werden.

Der Begriff «unerträgliches Leiden» ist für die Ärzteschaft FMH zu ungenau. Yvonne Gilli vom Zentralvorstand erklärt: «Weil er eine subjektive Begrifflichkeit darstellt, die schwer zu fassen ist. Zumal es sein kann, dass eben auch Angehörige nach dem Tod auch einen Arzt oder eine Ärztin belangen könnten für die Verantwortung, die ihm bei diesem Akt zukommt.»

Auf der Suche nach besserer Formulierung

Diese fehlende Rechtssicherheit habe den Ausschlag dafür gegeben, die Richtlinien vorläufig nicht zu übernehmen, sie vorläufig also nicht für verbindlich zu erklären.

Nun wolle man versuchen, mit der Akademie eine bessere Formulierung zu finden, sagt Yvonne Gilli: «Sobald dieser Passus geändert wird, werden wir die Richtlinien in unsere Standesordnung aufnehmen.»

Bedeutung für die Praxis unklar

Denn im Grundsatz unterstütze die FMH die neuen Richtlinien zum Umgang mit Sterben und Tod. Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften nimmt den Entscheid der Ärztevereinigung zur Kenntnis.

Was der Entscheid für die Praxis bedeute, sei derzeit unklar, heisst es auf Anfrage. Denn die FMH habe in den letzten 20 Jahren alle Richtlinien der Akademie übernommen.

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