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Bundesgerichtsurteil stiftet Verwirrung
Aus HeuteMorgen vom 28.09.2017.
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Entscheid zu Cannabisbesitz Büssen oder nicht? Es herrscht Uneinigkeit

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Schweiz gilt: Einen Joint zu besitzen ist straffrei, ihn zu rauchen aber illegal. Das hat jüngst ein Bundesgerichtsurteil bestätigt.
  • Aber das Urteil des obersten Schweizer Gerichts hat nicht etwa für mehr Klarheit gesorgt, sondern im Gegenteil: So hat beispielsweise der Kanton Zürich sofort reagiert und verzichtet ab sofort auf Bussen.
  • Im Kanton St. Gallen aber büsst man weiterhin und im Aargau hat man bereits vor dem Urteil auf das Büssen verzichtet.
  • Der Polizeibeamtenverband fordert nun Klarheit.

Eigentlich haben sich die Lausanner Richter bei ihrem Urteil nur auf das geltende Betäubungsmittelgesetz gestützt. Dieses hält fest: Der Besitz von weniger als zehn Gramm Cannabis ist nicht strafbar.

Das Urteil hat im Kanton Zürich sofort Folgen. Seit vergangener Woche wird dort nämlich nicht mehr gebüsst, wer mit wenig Haschisch oder Cannabis erwischt wird. Diese Praxis wendet man in den Kantonen Aargau und Thurgau bereits seit längerem an – nicht aber im Kanton St. Gallen. Dort wird weiter der Besitz und Konsum von Cannabis in jedem Fall mit 100 Franken gebüsst.

Max Hofmann, Generalsekretär des Schweizerischen Polizeibeamtenverbandes, stört dieser «Kantönligeist». «Es kann nicht sein, dass wir eine schweizweite Strafprozessordnung haben und 26 unterschiedliche Anwendungen. Das gibt Probleme, weil es ja auch übergreifende Polizeiaktionen gibt», sagt er.

Es kann nicht sein, dass wir eine schweizweite Strafprozessordnung haben und 26 unterschiedliche Anwendungen.
Autor: Max Hofmann Generalsekretär Schweizerischer Polizeibeamtenverband

Max Hofmann hofft jetzt auf die sogenannte KKJPD, dem Gremium, in dem alle kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren vertreten sind. Diese sollen für Klarheit sorgen. Der Aargauer Justiz- und Polizeidirektor Urs Hofmann ist KKJPD-Vorstandsmitglied. Er sagt: «Ich kann mir gut vorstellen, dass wir an einer der nächsten Sitzungen dieses Thema diskutieren. Es ist allerdings so, dass die Staatsanwaltschaften in den Kantonen natürlich unabhängig sind und selbst zu entscheiden haben, ob sie ein Verhalten als strafbar taxieren oder nicht.»

Das Urteil wird also unterschiedlich interpretiert. Und im Kanton St. Gallen ist es die Staatsanwaltschaft, die sagt: Wer einen Joint dabei hat, der raucht ihn auch. Deshalb wird allein schon der Besitz weiterhin bestraft. Den Kanton St. Gallen zu zwingen, die Praxis zu ändern – das könne man nicht, sagt der Aargauer Regierungsrat Hofmann. Dafür brauche es ein Gericht.

Ich kann mir gut vorstellen, dass wir an einer der nächsten Sitzungen dieses Thema diskutieren.
Autor: Urs Hofmann Aargauer Justiz- und Polizeidirektor und KKJPD-Vorstandsmitglied

Vielleicht muss also das Bundesgericht ein weiteres Urteil in Sachen Cannabisbesitz fällen, damit auch der Kanton St. Gallen einlenkt.

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