Angesichts der verschlechterten geopolitischen Lage will der Bundesrat die Sicherheit und Verteidigung der Schweiz substanziell stärken. Der Erwerb der F-35-Kampfjets bleibt bedingt bestehen und die Mehrwertsteuer soll zugunsten eines Rüstungsfonds um 0.8 Prozent erhöht werden.
F-35 bleibt – Anzahl verringert
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung den Entscheid vom 12. Dezember 2025 zur Beschaffung der Kampfflugzeuge F‑35 bekräftigt. Innerhalb des vom Volk bewilligten Finanzrahmens soll die höchstmögliche Zahl an Flugzeugen beschafft werden. Damit will der Bundesrat statt der ursprünglich vorgesehenen 36 Maschinen die maximale Anzahl erwerben, die im bewilligten Budget liegt – und somit auf einen Zusatzkredit verzichten.
Um jedoch Mehrkosten für Teuerung, die Entwicklung der Rohstoffpreise und weitere Faktoren auszugleichen, habe der Bundesrat beschlossen, dem Parlament im Rahmen der Armeebotschaft 2026 einen Zusatzkredit von 394 Millionen Franken zu beantragen und damit das bewilligte Finanzvolumen auszuschöpfen.
Aktuell gehe das VBS davon aus, dass 30 F-35 Kampfflugzeuge beschafft werden könnten. Die genaue Anzahl könne erst bestimmt werden, wenn die US-Regierung die Verträge mit den Herstellern über die verbleibenden Flugzeuge und Triebwerke für die nächsten Produktionslose ausgehandelt habe, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung.
Zusätzliches System zur Boden-Luft-Abwehr
Auch wolle der Bundesrat angesichts der weltpolitisch unsicheren Lage prüfen, ob zusätzlich ein weiteres System zur bodengestützten Luftabwehr beschafft werden soll, bevorzugt eines, das in Europa produziert wird.
Hintergrund dafür sind Verzögerungen bei der Beschaffung der Patriot-Systeme. Ursprünglich wollte das VBS fünf Patriot-Feuereinheiten aus den USA erwerben. Deren Lieferung wurde von den USA jedoch umpriorisiert. Nach aktuellem Kenntnisstand verzögert sich die Auslieferung dadurch um vier bis fünf Jahre, hält der Bundesrat fest.
Erhöhte Mehrwertsteuer für Rüstungsfonds
Zusätzlich schlägt der Bundesrat mit der Vernehmlassungsvorlage eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.8 Prozentpunkte ab 2028 für zehn Jahre vor, deren gesamter Mehrertrag in einen geplanten Rüstungsfonds einfliessen wird.
Der reduzierte Satz (z. B. Lebensmittel oder Medikamente) und der Sondersatz (Beherbergungsleistungen) sollen proportional zum Normalsatz um 0.3 bzw. 0.4 Prozentpunkte erhöht werden. Die Vorlage erfordert eine Änderung der Bundesverfassung, ein neues Gesetz über den Rüstungsfonds sowie Anpassungen im Mehrwertsteuergesetz. Die Vernehmlassung dauert bis Ende Mai 2026.
Die notwendigen finanziellen Mittel für die Beschaffung eines zweiten Systems zur bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite werde im Rahmen einer Armeebotschaft oder einer Sonderbotschaft beantragt.
Die Finanzierung bliebe im Rahmen des ordentlichen Armeebudgets, schreibt der Bundesrat. Mit dem «parallelen Vorgehen» will der er das Risiko von unbestätigten Lieferterminen und nicht spezifizierbaren Mehrkosten verringern.