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Epidemiengesetz Abstimmungskampf um neues Epidemiengesetz

Die Befürworter des revidierten Epidemiengesetzes haben für die Abstimmung vom 22. September ihre Ja-Kampagne lanciert. Für sie steht fest: Die Bevölkerung wird durch den revidierten Erlass besser vor ansteckenden Krankheiten geschützt.

Was steht im Gesetz?

Am 22. September stimmt die Schweiz über das revidierte Epidemiengesetz ab. Der Abstimmungskampf dazu hat nun begonnen.

Früherkennung soll verbessert werden

Aus Sicht der Befürworter wird die Bevölkerung dank dem Gesetz besser «vor ansteckenden Krankheiten der heutigen Zeit» geschützt. Gesundheitsfachleute heben als wichtige Neuerung im Gesetz folgendes hervor: die verbesserten Möglichkeiten zur Früherkennung, Verhütung sowie Bekämpfung von ansteckenden Krankheiten.

Fehler im Abstimmungsbüchlein

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Die Bundeskanzlei hat die Drogisten im Abstimmungsbüchlein beim Epidemiengesetz dem falschen Lager zugeordnet. Die Drogisten sind als Befürworter aufgeführt – sie haben aber gar keine Parole gefasst.

Dem Pro-Abstimmungskomitee unter der Führung von Public Health Schweiz, einer nationalen Organisation für öffentliche Gesundheit, gehören 25 Verbände an. Dazu zählen unter anderem die Ärzteverbindung FMH und der Apothekerverband pharmaSuisse.

Gesetz von 1970 nicht mehr zeitgemäss

Das geltende Gesetz stamme aus dem Jahr 1970 und sei überholt, sagt FMH-Präsident Jürg Schlup gegenüber SRF. Heute sei «eine völlig andere Welt». Schlup erwähnt die Globalisierung, Änderungen bei der Tierzucht und das Problem der Antibiotika-Restistenzen. Da brauche es ein neues Epidemiengesetz, auf dessen Grundlage der Bund zusammen mit den Kantonen rasch gegen die Ausbreitung von neuen Krankheiten vorgehen kann.

Ebenfalls für den Erlass ist das Konsumentenforum (kf): Auch Kritiker von Impf-Obligatorien müssten dem Gesetz zustimmen, argumentiert das kf. Denn gegenüber heute würden die Regeln für Obligatorien mit dem revidierten Gesetz sogar verschärft. So wäre ein Obligatorium künftig nur noch zeitlich befristet, in Notsituationen und für bestimmte Personengruppen möglich.

Gegner wehren sich gegen Impfzwang

Gegen das Epidemiengesetz ergriffen impfkritische Kreise das Referendum. Unter anderem befürchten die Gegner eine Zentralisierung beim Bund. Daniel Trappitsch, selber Naturheilpraktiker und Gegner eines neuen Gesetzes, sagt, für eine effiziente Koordination in Krisensituationen brauche es kein neues Gesetz. Auch wehrt er sich gegen das durch das neue Gesetz ermöglichte Impf-Obligatorium. Dieses entspreche faktisch einem Impfzwang, so Trappisch.

Die gleichen Kreise, die das Referendum ergriffen und zustande gebracht haben, hatten sich bereits gegen das revidierte Tierseuchengesetz gewehrt. Dieses wurde im letzten November mit 68 Prozent Ja-Stimmen deutlich angenommen.

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