Nach der Annahme des Epidemiengesetzes hat Bundesrat Alain Berset versucht, die Gegner zu beschwichtigen: «Niemand wird gegen seinen Willen geimpft», sagte er. Der Bund werde an seiner «bewährten Impfpraxis» nichts ändern.
Im Gegensatz zu früher sei ein allfälliges Impfobligatorium im neuen Gesetz «dreifach eingeschränkt» gegenüber dem heutigen Erlass, sagte Berset vor den Medien in Bern. Es sei nur in Krisensituationen möglich, für einen bestimmten Personenkreis, der andere anstecken könnte, sowie nur für eine beschränkte Zeitdauer. Wer sich oder seine Kinder nicht impfen wolle, werde dazu nicht
gezwungen.
Gesetz wohl ab 2016 in Kraft
Das Gesetz biete zwar keine Garantie, dass die Schweiz nie mehr wegen einer Epidemie in eine Krise geraten könne, sagte Berset weiter. Dank klarerer Kompetenzteilung verfügten die Behörden nun aber über die besten Instrumente, um mit einer solchen Situation umzugehen.
Berset strebt eine Inkraftsetzung des Gesetzes auf Anfang 2016 an. Für die Anpassung der Ausführungsverordnungen sollen die Kantone eng eingebunden werden. Ausserdem gehen verschiedene Bundesstellen die Ausarbeitung von Programmen und Strategien an. Diese Programme, etwa gegen Antibiotikaresistenzen, dürften Kosten von rund 4 Millionen Franken nach sich ziehen. Diese teilen sich der Bund und die Kantone.