Präimplantationsdiagnostik
Eidg. Vorlage: Änderung der Bundesverfassung und des Fortpflanzungsmedizingesetzes
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JA
1'377'265 Stimmen
-
NEIN
846'986 Stimmen
Standesstimmen
- JA
- NEIN
Stipendien-Initiative
Eidg. Vorlage: Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes
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JA
610'370 Stimmen
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NEIN
1'611'594 Stimmen
Standesstimmen
- JA
- NEIN
Erbschaftssteuer-Initiative
Eidg. Vorlage: Volksinitiative Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)
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JA
658'218 Stimmen
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NEIN
1'613'394 Stimmen
Standesstimmen
- JA
- NEIN
Änderung Radio- und Fernsehgesetz
Eidg. Vorlage: Änderung Bundesgesetz über Radio und Fernsehen
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JA
1'128'369 Stimmen
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NEIN
1'124'673 Stimmen
Das Volk und Stände haben die Erbschaftssteuer-Initiative bachab geschickt. Insgesamt sagten rund 1'613'800 Stimmende Nein (71,7 Prozent), 657'800 unterstützten die Initiative. 43,7 Prozent der Stimmberechtigten nahmen an der Abstimmung teil.
Die Initiative polarisierte recht scharf zwischen links (Rot-Grün) und dem bürgerlichen Lager (SVP, FDP und CVP), erklärte Claude Longchamp. Leiter des Forschungsinstituts gfs.bern. Zudem gab es einen direkten Zusammenhang mit der Wirtschaftsstruktur und dem Abstimmungsergebnis. Je mehr Werktätige im KMU-Bereich, desto klarer wurde laut Longchamp die Initiative abgelehnt.
Die meisten Nein-Stimmen gab es mit einem Anteil von 84,4 Prozent im Kanton Wallis. Wuchtig Nein sagten mit 82,8 Prozent der Stimmen auch Schwyzer. Ihr Kanton ist der einzige, in dem heute Erbschaften und Schenkungen nicht besteuert werden.
Ja-Stimmen-Anteil in Basel-Stadt am höchsten
BFS
Am meisten Befürworter fand die nationale Erbschaftssteuer in Basel-Stadt, wo lediglich 58,7 Prozent der Stimmenden die Initiative ablehnten. Nein-Anteile von unter 70 Prozent gab es auch in Zürich, Schaffhausen, Glarus, Neuenburg und Jura.
Mit der Initiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV» verlangten EVP, SP, Grüne sowie der Schweizerische Gewerkschaftsbund eine einheitliche nationale Erbschafts- und Schenkungssteuer von 20 Prozent.
Besteuert worden wären Erbschaften und aufsummierte Schenkungen von mehr als 2 Millionen Franken. Schenkungen bis 20'000 Franken pro Jahr und Person wären nicht gezählt worden.
Hochbetrieb auf Notariaten und Grundbuchämtern
Mit dem Nein behalten die Kantone das Sagen über die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen. Ausser im Kanton Schwyz kennen zwar alle Kantone eine solche Steuer, doch sind direkte Nachkommen fast überall steuerbefreit. Lediglich in den Kantonen Appenzell-Innerrhoden, Waadt und Neuenburg ist das nicht der Fall.
Vor Ende 2011 reagierten wegen der Rückwirkung zahlreiche Reiche auf die Initiative, indem sie ihre Vermögenswerte an ihre Erben verschenkten, um die eventuelle Erbschaftsbesteuerung zu umgehen. Bei den Notariaten und Grundbuchämtern herrschte deshalb viel Betrieb.