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Die Folgen der Referenzzinssatz-Erhöhung
Aus 10 vor 10 vom 01.06.2023.
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Erhöhung Referenzzinssatz Drohende Mietzinserhöhung: Worauf Mietende achten sollten

Erneut ist der Referenzzinssatz gestiegen, neu liegt er bei 1.75 Prozent. Worauf Mietende achten sollten.

Darum geht es: Der Referenzzinssatz ist zum zweiten Mal in diesem Jahr gestiegen – von 1.5 auf 1.75 Prozent. Bei vielen Mietern könnte daher in den nächsten Tagen Post ins Haus flattern, in der eine Mietzinserhöhung angekündigt wird.

Worauf muss ich achten, falls ich eine Ankündigung für eine Mietzinserhöhung erhalte? «Wichtig zu wissen ist: Eine Mietzinserhöhung kommt nicht per Whatsapp oder als Postkarte», sagt Fabian Gloor, Rechtsberater beim Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz (MVD). «Der Vermieter muss eine Mietzinserhöhung auf einem amtlichen Formular des Kantons mitteilen. Sonst ist sie rechtlich nicht bindend.» Höchstwahrscheinlich wird die Post eingeschrieben ankommen.

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Nach Referenzzinssatz-Erhöhung: Kritik am System
Aus Tagesschau vom 02.06.2023.
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Wie lange habe ich Zeit, zu reagieren? Sobald man den Brief erhalten hat, gibt es eine 30-tägige Frist, in der man die Mietzinserhöhung bei der Schlichtungsbehörde anfechten kann. Rechtsberater Gloor rät: «Holen Sie einen eingeschriebenen Brief sofort ab, damit Sie rechtzeitig reagieren können.»

Wann darf der Vermieter den Mietzins erhöhen?

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Nicht nur der Referenzzinssatz, sondern auch der Teuerungsausgleich und die allgemeine Kostensteigerung können eine Mietzinserhöhung nach sich ziehen – etwa, wenn die Betriebs- und Unterhaltungskosten oder die Versicherungsprämien für den Vermieter teurer werden.

Wie finde ich heraus, wie hoch der Referenzzinssatz bei meiner Wohnung aktuell ist? Das ist in der Regel im Mietvertrag vermerkt. Für allfällige Mietzinserhöhungen oder -senkungen gilt der Zinssatz, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegolten hat. Auf der Internetseite des Bundesamtes für Wohnungswesen findet man eine Liste der Referenzzinssätze der letzten Jahre.

Wie finde ich heraus, ob eine Mietzinserhöhung angebracht ist? Dafür gibt es Online-Tools, die einem bei der Berechnung des Mietzinses helfen, etwa den Mietzinsrechner auf der Homepage des Mieterinnen- und Mieterverbandes:

«Mieterinnen und Mieter müssen wissen, auf welchen Faktoren ihr bisheriger Mietzins beruht, um das Ausmass einer Mietzinserhöhung zu berechnen», erklärt Gloor. Dies seien die Faktoren bei der letzten Mietzinserhöhung respektive beim Abschluss des Mietvertrags, wenn der Mietzins seit Mietbeginn noch nie angepasst wurde.

Grosser Wohnblock in verschiedenen Farben
Legende: In der Westschweiz ist es teilweise üblich, schon den Anfangsmietzins anzufechten. Im Bild: Eine Überbauung in Genf. KEYSTONE/Martial Trezzin

Was, wenn ich mit der Erhöhung des Mietzinses nicht einverstanden bin? «Dann sollte man die Erhöhung anfechten», rät Rechtsberater Gloor, «lieber einmal zu viel als einmal zu wenig». Die Anfechtung vor der Schlichtungsbehörde ist kostenlos. «Die Leute haben oft Hemmungen», sagt Gloor.

Wie gehe ich vor, wenn ich die Mietzinserhöhung anfechten will? Ist man mit einer Mietzinserhöhung nicht einverstanden, kann man ein Schlichtungsgesuch per Einschreiben an die zuständige Schlichtungsbehörde schicken.

Vor dieser ersten Instanz trifft man sich dann gemeinsam mit dem Vermieter zum Gespräch. «Dann wird gerechnet und man findet im besten Fall eine Einigung», sagt Gloor. Einigt man sich nicht, kann man vor Gericht gehen. Das ist dann aber nicht mehr kostenlos.

Für den Fall, der Referenzzinssatz sinkt eines Tages wieder. Bekomme ich dann eine automatische Mietzinsreduktion? Nein. «Mietende Personen müssen bei Senkung des Referenzzinssatzes eine Senkung der Miete einfordern», sagt Gloor. «Es liegt im Verantwortungsbereich des Mieters, etwas zu unternehmen.»

Was, wenn die Wohnung zu teuer wird?

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Für manche Mieter wird mit der Erhöhung des Referenzzinssatzes die Miete zu teuer. «Man kann versuchen, mit dem Vermieter zu sprechen», sagt Rechtsexperte Fabian Gloor vom Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz (MVD). Er geht davon aus, dass private Vermieter wohl flexibler sind als grosse Immobilienverwalter. Ansonsten rät er, sich bei einer Budgetberatungsstelle beraten zu lassen. Im schlechtesten Fall müsse man sich eine günstigere Wohnung suchen – wobei das auch für den Vermieter Nachteile haben kann: «Der Vermieter muss sich genau überlegen, ob sich eine Mietzinserhöhung lohnt, wenn dafür plötzlich alle Wohnungen leer stehen.»

Update

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Diesen Beitrag haben wir im Juni erstmals veröffentlicht, als der Referenzzinssatz zum ersten Mal seit 2008 anstieg auf 1.5 Prozent. Nun haben wir ihn anlässlich des erneuten Anstiegs aktualisiert.

10vor10, 1.6.2023, 21:50 Uhr;

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