Statement von Silvia Schenker, Nationalrätin SP/BS
«Ich bin empört über dieses Urteil. Ich kann das nicht nachvollziehen. Die Situation in Eritrea ist nach wie vor prekär, davon bin ich überzeugt, beziehungsweise man weiss nicht, wie es ist. Das finde ich keine Voraussetzung für einen solchen Entscheid.
Für mich ist dieses Urteil ein Dammbruch. Die Eritreerinnen und Eritreer werden in Angst und Schrecken sein, nachdem sie das gehört haben. Ich kann mir vorstellen, dass das weitere Konsequenzen haben wird und deshalb finde ich es so problematisch.»
Statement von Heinz Brand, Nationalrat SVP/GR
«Dies ist ein Nachvollzug dessen, was ich eigentlich schon lange erwartet hätte. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese unsägliche Praxis eingeleitet und scheint nun allmählich zurück zu buchstabieren, peu à peu und in einzelnen Fällen. Ich denke auch dieser Fall hier ist nicht mehr als konsequent und logisch.
Man weiss, dass sehr viele eritreische Staatsangehörige, die hier um Asyl ersuchen und möglicherweise als anerkannte Flüchtlinge leben, zwischendurch in ihr Herkunftsland zurückreisen. Sie dokumentieren damit, dass die Gefährdungslage in Eritrea nicht so gravierend ist, wie es seitens der Bundesrätin und seitens des Bundesverwaltungsgericht immer wieder gemeldet worden ist.
Ich bin schon lange der Auffassung, dass das Bundesverwaltungsgericht seine Praxis hätte ändern müssen und nun hat es einen weiteren Schritt in diese Richtung gemacht.
Dieser Entscheid betrifft vor allem jene Personen, die diesen Nationaldienst erledigt haben. Es ist eine Tatsache, dass wir sehr viele Junge haben, die diesen Dienst wahrscheinlich nicht gemacht haben. Dieses Urteil ist nur für eine Teilbevölkerung aus Eritrea hier anwendbar. Es wird sich zeigen, wie dieses Urteil quantitativ auf die Bevölkerungsmenge anwendbar sein wird. Aber es ist meiner Meinung ein sehr gutes und hoffentlich auch ein sehr wirksames Signal.»