- Deutschland: Für Secondos ist es vergleichsweise einfach, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Sie werden automatisch eingebürgert, wenn zuvor mindestens ein Elternteil für acht Jahre in Deutschland gelebt hat.
- Österreich: Mindestens sechs Jahre muss ein Secondo in Österreich wohnen, bevor er Österreicher werden kann. Wer sich normal einbürgern lässt, muss zehn Jahre warten. Das gleiche System gilt auch in Ungarn . Hier beträgt die Wartefrist für Secondos fünf statt acht Jahre.
- Italien: In Italien geboren, in Italien aufgewachsen. Das reicht, damit aus einem Secondo ein Bambini wird. Wer sich normal einbürgern lassen will, muss sich in Italien zehn Jahre gedulden.
Automatische Einbürgerung bei Geburt
Neben den erleichterten Einbürgerungen für Secondos kennen einige Staaten auch spezielle Programme für Ausländer der dritten Generation:
- Frankreich: Ausländer der dritten Generation erhalten bei der Geburt automatisch die Staatsbürgerschaft – ohne Auflagen. Das gleiche gilt auch für Luxemburg , die Niederlande , Spanien und Portugal .
- Belgien: Ausländer der dritten Generation werden automatisch Belgier, wenn sie fünf der ersten zehn Lebensjahre im Land verbracht haben.
- Griechenland: Ebenfalls automatisch eingebürgert werden Dritt-Generationen-Ausländer in Griechenland. Aber nur, wenn sie dort seit der ersten Klasse zur Schule gehen und Mutter oder Vater vor der Geburt für mindestens drei Jahre in Griechenland gewohnt haben.
Wenige Länder kennen gar keine Ausnahmen. Dazu gehört die Schweiz:
- Schweiz: Es gibt keine Ausnahmen – weder für Secondos noch für Ausländer der dritten Generation. Alle müssen eine 12-jährige Frist abwarten, bevor sie den roten Pass beantragen können.
- Dänemark: Ebenfalls keine erleichterte Einbürgerung gibt es in Dänemark. Hier müssen Ausländer 9 Jahre warten, bis sie die dänische Staatsbürgerschaft beantragen können.
Frist in der Schweiz am längsten
Der Blick über die Landesgrenzen hinaus zeigt auch: Nirgends in Europa ist die Wartezeit bis zur Einbürgerung länger als in der Schweiz. Hier kann ein Ausländer oder eine Ausländerin nach frühestens zwölf Jahren den roten Pass beantragen. Zum Vergleich: In Polen gibt es die Staatsbürgerschaft bereits nach drei Jahren, in Frankreich nach fünf und in Spanien nach zehn Jahren.