- Ob der Grundsatz der gewaltfreien Erziehung ausdrücklich im Gesetz verankert wird oder nicht, hat das Parlament zu entscheiden.
- Der Bundesrat hat die Botschaft dazu verabschiedet.
- Auch der Zugang zu Beratungsangeboten für Eltern und Kinder soll verbessert werden.
Der Bundesrat schlägt eine Verpflichtung vor, Kinder ohne Anwendung von Gewalt zu erziehen. Bereits heute sei zwar nach geltendem Recht Gewalt gegenüber Kindern im Rahmen der elterlichen Erziehung nicht erlaubt. Der Bundesrat und das Parlament, das einem entsprechenden Vorstoss zustimmte, möchten den Grundsatz aber ausdrücklich im Gesetz niederschreiben.
«Mehrheitlich positive Rückmeldungen»
Im Sommer 2023 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung für eine entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuchs (ZGB). Nun nahm er von den «mehrheitlich positiven Rückmeldungen» Kenntnis. Nur die SVP lehnte die Vorlage vollumfänglich ab. Die anderen Parteien sowie die Kantone und Organisationen, die an der Vernehmlassung teilnahmen, begrüssten den Vorentwurf zumindest im Grundsatz.
Die neue Bestimmung habe Leitbildcharakter, schrieb der Bundesrat. Sie sei ein klares Signal an die Gesellschaft: Gewalt in der Erziehung, namentlich körperliche Bestrafungen und andere Formen erniedrigender Behandlung von Kindern, werde nicht toleriert.
Auch in Zukunft sollen die Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder autonom bleiben, wie es weiter hiess. Eine bestimmte Erziehungsmethode schlage der Bundesrat nicht vor.
Laut Communiqué sollen bereits bestehende, aber teilweise regional unterschiedliche und niederschwellige Beratungs- und Hilfsangebote für Eltern und Kinder ausgebaut beziehungsweise der Zugang dazu verbessert werden. Die Kantone sollen dafür sorgen, dass ausreichend Beratungsstellen sowie Unterstützungsangebote zur Verfügung stehen.