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EU-Rahmenabkommen «Dynamische Rechtsübernahme» existiert bereits

  • Im Mai stimmt die Schweiz über die EU-Waffenrichtlinie ab, die von den Schützen bekämpft wird.
  • Es ist bei weitem nicht die erste Richtlinie, die von der Schweiz übernommen werden muss.
  • Schon über 200 Anpassungen hat die Schweiz «dynamisch» übernommen.

Bleibt unser Land unabhängig? Muss die Schweiz EU-Recht einfach so übernehmen? Kann sie auch Nein sagen? Wieviel kann die Schweiz noch mitbestimmen? Um diese Fragen dreht sich der Streit sowohl beim EU-Waffenrecht wie auch beim Rahmenabkommen.

Häufige Übernahmen

Das Schengener Abkommen ermöglicht, dass wir ohne Passkontrolle in Europa reisen können. Oder dass die Polizei Zugriff hat auf eine europaweite Fahndungsdatenbank.

Kaum bekannt: Im Schengener Abkommen gilt schon heute eine fortlaufende Rechtsübernahme. «Das ganze Schengenrecht wird ausgesprochen häufig geändert», erklärt Europa-Rechtlerin Astrid Epiney. Schon über 200 Modifikationen, meist technischer Natur, habe die Schweiz übernommen.

Doch nun taucht mit der Regelung von Waffen zum ersten Mal eine Übernahme auf, die auf Widerstand stösst. Die Schweiz konnte die Waffenrichtlinie anpassen, aber falls sie die Richtlinie ganz ablehnt, könnte die EU das Schengener Abkommen auflösen.

EU sei für vernünftige Lösungen

Für SVP-Präsident Albert Rösti ist die Diskussion ums Waffenrecht nur ein Vorgeschmack aufs Rahmenabkommen. «Das Waffenrecht zeigt die grosse Problematik der automatischen Rechtsübernahme, die jetzt auch im Rahmenvertrag eingeführt werden soll», sagt Rösti. Das sei inakzeptabel für die SVP.

Auch für Jürg Grossen, Präsident der Grünliberalen, gibt es Parallelen. Doch gerade das Waffenrecht zeige, dass die Schweiz durchaus mitdiskutieren könne in der EU. «Die Schweiz konnte viel rausholen. Die EU unterstützt vernünftige Lösungen. Das wird beim Rahmenabkommen genau gleich sein.»

Mit dem Rahmenabkommen soll die dynamische Rechtsübernahme für weitere Verträge gelten:

  • Personenfreizügigkeit
  • Luft- und den Landverkehr
  • Landwirtschaftsprodukte
  • Technische Handelshemmnisse

Diese Verträge würden fortlaufend angepasst. Würde sich die Schweiz gegen die Übernahme stellen, könnte die EU Gegenmassnahmen beschliessen. Die Massnahmen müsste allerdings ein Schiedsgericht auf ihre Verhältnismässigkeit beurteilen.

«Revolver am Kopf»

So könne man ja nur noch «mit dem Revolver am Kopf» entscheiden, empört sich SVP-Präsident Albert Rösti. Wenn die EU mit Gegenmassnahmen drohen würde, könne man nicht mehr frei entscheiden.

Ganz anders sieht das GLP-Präsident Jürg Grossen, der für die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie und für das Rahmenabkommen ist. «Ich habe keine Angst vor Gegenmassnahmen», sagt Grossen, denn diese müssten ja verhältnismässig ausfallen.

In einem Punkt sind sich die Präsidenten von GLP und der SVP aber einig: Die dynamische Rechtsübernahme sei der wichtigste Punkt in der Diskussion ums Rahmenabkommen.

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