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Strengere Regeln für Export heikler Güter nach Syrien
Aus Echo der Zeit vom 25.04.2018. Bild: Keystone
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EU-Sanktionsliste übernehmen? Isopropanol-Fall soll nicht mehr vorkommen

Das Seco prüft strengere Regeln für den Export von Gütern, die sowohl zivil wie militärisch genutzt werden können.

In der EU steht Isopropanol auf einer Sanktionsliste, deshalb darf der Stoff auf keinen Fall nach Syrien geliefert werden. Anders in der Schweiz: Hier durfte eine Firma 2014 mehr als fünf Tonnen der Chemikalie nach Syrien liefern. Der Stoff ging an ein privates Pharmaunternehmen.

Der Fall habe etwas ausgelöst, sagt jetzt Erwin Bollinger, Leiter «Exportkontrolle und Sanktionen» im Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Man mache sich diverse Gedanken zu diesem Fall – aber auch generell. «Eine Möglichkeit ist, die Güterlisten, welche die EU in ihre Sanktionsverordnung aufnimmt, zu übernehmen.»

EU-Verbotsliste könnte auch für die Schweiz gelten

Konkret könnte also die EU-Verbotsliste für Syrien – sie enthält fast 40 Chemikalien, die nicht nach Syrien gelangen dürfen – bald auch für die Schweiz gelten. In diesem Fall gäbe es keinen Spielraum mehr, ob ein Stoff, der auf der Liste aufgeführt ist, geliefert werden darf oder nicht. «Das wäre dann verboten», so Bollinger.

Was ist Isopropanol?

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Die farblose, leicht flüchtige und brennbare Flüssigkeit Isopropanol ist ein vielfältig verwendbares Lösungmittel. Es ist Bestandteil vieler Reinigungs- und Desinfektionsmittel, wie sie in Spitälern und Arztpraxen eingesetzt werden. Isopropanol spielt aber auch bei der Herstellung des chemischen Kampfstoffes Sarin eine entscheidende Rolle. Das Nervengift aus der Gruppe der Phosphonsäureester entsteht nämlich, wenn dem Methylphosphonsäuredifluorid der Stoff Isopropanol zugegeben wird.

Heute hat die Schweiz im Fall von Syrien bei gewissen Chemikalien einen gewissen Spielraum. Nur Stoffe, die auf internationalen Verbotslisten stehen, die für die Schweiz verbindlich sind, dürfen auf keinen Fall geliefert werden.

Bei Isopropanol ist das aber nicht der Fall: Firmen müssen Exporte von solchen Stoffen nach Syrien nur dann den Schweizer Behörden melden, wenn sie vermuten, dass die Chemikalie in die Chemiewaffenproduktion gehen könnte. Das Seco entscheidet dann, ob die Lieferung zulässig ist oder nicht.

Absolutes Verbot hätte auch Nachteile

Für eine Übernahme der EU-Verbotsliste gebe es gute Gründe, sagt Bollinger: «Man hätte dann Rechtssicherheit.» Auf der anderen Seite wäre es in diesem Fall nicht mehr möglich, Güter, die vor allem zivil verwendet werden, nach Syrien zu liefern. Das betreffe etwa Chemikalien, die zur Herstellung von Medikamenten benötigt würden. «Man hätte dann keinen Spielraum mehr, solche Stoffe zu liefern.»

Symbolbild: Zwei Personen in Schutzanzügen und Gasmasken mit einem blauen Plastikfass.
Legende: Die Schweiz könnte schon bald die Sanktionsliste der EU zu Syrien übernehmen. Reuters Archiv

Den Entscheid von 2014, den Export der gut fünf Tonnen Isopropanol nach Syrien zu genehmigen, verteidigt Bollinger: Bis heute gebe es keine Hinweise dafür, dass die Empfänger-Firma den Stoff anders verwendet habe als für Medikamente. Zudem sei Syrien im Jahr vor dem Schweizer Exportentscheid der internationalen Chemiewaffen-Konvention (CWÜ) beigetreten und sei verpflichtet gewesen, seine Chemiewaffen-Bestände zu vernichten.

Verschärfung der Sanktionen wahrscheinlich

«Man musste davon ausgehen, dass Syrien den Weg eingeschlagen hatte, sich abkommenskonform zu verhalten», so Bollinger rückblickend. Deshalb habe man damals den Export des Isopropanols an die syrische Pharmafirma rechtlich fast nicht verbieten können. Denn dafür wäre «quasi» ein Nachweis nötig, dass die Empfänger-Firma eine Verbindung zum Militär habe. «Die Schwelle ist ziemlich hoch.» Mit der Übernahme der EU-Verbotsliste wäre das nicht mehr so.

Ein Entscheid werde bald fallen, heisst es beim Seco. Zurzeit sei einzig noch offen, ob der Gesamtbundesrat die Verschärfung beschliessen müsste, oder ob eine Unterschrift von Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann genügt.

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