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Postkutsche mit 4 Pferden
Legende: Lange verlief die Entwicklung des Postwesens und des (öffentlichen) Verkehrs parallel. Keystone/Archiv

Fabi Von Wegzöllen zu einem staatlichen Fonds

Die Schweiz als Alpenland war seit jeher auch ein Transitland. Wege, Strassen und Gleise wurden gebaut, unterhalten und betrieben. Nicht anders als heute mussten die finanziellen Mittel dafür beschafft werden.

Der Verkehr hat eine lange Geschichte in der Schweiz. Säumergenossenschaften, die mit Tieren die Alpen überquerten und Güter von Nord nach Süd und umgekehrt transportierten, existierten seit der Antike. An Orten mit regelmässigem Handelsverkehr entwickelten sich Ansätze für den Aufbau einer Art Post. Es entstanden Botenkurse durch die Schweiz über die Alpen.

Laut dem historischen Lexikon der Schweiz bestand am Ende des 16. Jahrhunderts ein dichtes Netz von Kaufhäusern und Susten (Zwischenlagern) mit Güterabfertigung. Das Netz erlaubte auf Strecken mit vielen Gütern den Betrieb eines fahrplanmässigen Verkehrs. Diese wurde von einzelnen Fürsten oder Kaufmannszünften organisiert. Wer die Wege benutzen wollte, musste Weg- und Brückenzölle bezahlen. Im Verlauf des 17. Jahrhunderts begannen die eidgenössischen Orte, die Posthoheit zu beanspruchen und eigene Organisationen dafür aufzubauen.

Personentransport mit der Postkutsche

Im Verlauf des 18. Jahrhunderts wurde dieses Netz erweitert und der Verkehr verdichtete sich. Die Stände hatten die Verkehrshoheit inne. Es entstanden Postkutschenkurse, der erste verband ab 1735 Bern mit Zürich. Wenig später fuhren Postkutschen auch von Genf bis St. Gallen und nach Basel. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts bestanden dank verbessertem Strassennetz zwischen den Städten des Mittellands wöchentlich zwei bis drei Postkutschenverbindungen. Zusätzlich kamen Postwagen für den Warentransport zum Einsatz.

1798 wurde das Postwesen der Helvetischen Republik unterstellt. Doch die Bestrebungen für eine Zentralisierung hielt nicht lange: Ab 1803 war die Post inklusive der Beförderung von Passagieren wieder den Kantonen überlassen. Die Kantone verlangten bis Mitte des 19. Jahrhunderts Brücken-und Wegzölle. Es waren private Fuhrhalter, die Personen beförderten. Die Binnenzölle wurden 1849 abgeschafft.

Die Eisenbahn als neues Verkehrsmittel

So begann das Bahnzeitalter:

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Eine Nachbildung der Spanisch-Brötli-Bahn
Legende: Keystone

Die erste, ganz in der Schweiz gebaute Bahnstrecke war die «Spanisch Brötli-Bahn» im Jahr 1847. Die Strecke mass 23 Kilometer und führte von Zürich nach Baden.

Gleichzeitig existierten auch so genannte Pferde-Eisenbahnen. Die Derendingen-Biberist-Gerlafingen-Bahn beispielsweise wurde von 1864 bis 1875 mit Pferden betrieben.

Und dann kam die Eisenbahn: Um die Mitte des 19. Jahrhunderts berichteten Kaufleute und Zeitungen von Fahrten mit dem neuen Verkehrsmittel im Ausland. Auch die Schweizer wollten mit der neuen Technologie mithalten können. Es entstanden private Aktiengesellschaften, die Eisenbahnstrecken bauen und betreiben wollten, wie beispielsweise die Schweizerische Nordbahn.

Das erste Eisenbahngesetz von 1852

Die Bundesverfassung von 1848 schuf indirekt die Voraussetzungen, dass eine verbindliche Gesetzgebung für die ganze Schweiz entstehen konnte. Im ersten Eisenbahngesetz von 1852 wurde festgelegt, dass der Bau und der Betrieb von Eisenbahnen und die Möglichkeit, Konzessionen zu erteilen, bei den Kantonen liegen sollte. Der Bund machte keinerlei Vorschriften über die Streckenführung, Koordination, technische Ausführung oder Preise. Finanziert wurden die Projekte privat und mit Beiträgen der Gemeinden und Kantonen. Diese Art der Finanzierung bedingte, dass die Eisenbahn-Gesellschaften gewinnorientiert bauten und wirtschafteten.

Das zweite Eisenbahngesetz 1872

Im Laufe der Zeit zeigte sich, dass die privaten Eisenbahnen unter kantonaler Kontrolle nicht zufriedenstellend funktionierten, es brauchte eine gesamtstaatliche Kontrolle. Im Eisenbahngesetz von 1872 wurden deshalb die Kontrolle über Bau, Betrieb, Tarif- und Rechnungswesen sowie das Recht, Konzessionen zu erteilen, dem Bund übertragen. Allerdings kam es auch unter Bundesaufsicht zu Baupleiten.

Die Verstaatlichung der Bahn

Originaldokument

Nach dem Eisenbahngesetz von 1872 wurde dem Eidgenössischen Handelsdepartement 1873 eine Eisenbahnabteilung angegliedert. Die Idee kam auf, die Bahnen an sich zu verstaatlichen. Von 1900 bis 1909 kaufte die Eidgenossenschaft die fünf grossen Eisenbahngesellschaften. Die Kaufsumme betrug 1 Milliarde Franken. Man lastete sie nicht dem Bundesbudget an, sondern den neu geschaffenen Bundesbahnen, den SBB. Nach und nach kamen kleinere Privatbahnen dazu. Erst 1944 wurden sie durch ein Bundesgesetz von den Schulden befreit.

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