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Schweiz Fabrice A. will rasch in die Schweiz

Die Schweiz hat 40 Tage Zeit, Polen ein formelles Auslieferungsgesuch für Fabrice A. zu stellen. So lange dauert die von einem Gericht angesetzte Untersuchungshaft für den mutmasslichen Mörder der Genfer Sozialtherapeutin. Er will offenbar so rasch wie möglich in die Schweiz zurück.

Westschweizer Kantone handeln

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Sexual- und Gewalttäter im Kanton Waadt dürfen während dreier Monaten die Gefängnisse nicht verlassen – auch nicht für Therapien. In Freiburg soll es keine Freigänge geben, die einzig von einer Frau begleitet werden. Genf hatte am letzten Freitag alle Freigänge sistiert. Auch im Kanton Neuenburg wurden die Regeln bereits verschärft.

Das polnische Bezirksgericht von Szczecin hat den mutmasslichen Mörder der Genfer Sozialtherapeutin für 40 Tage in Untersuchungshaft gesetzt. «Die Schweizer Behörden haben 40 Tage Zeit, ein formelles Gesuch für eine Auslieferung einzureichen», sagte ein Sprecher der Nachrichtenagentur AFP. Sobald das Dossier fertiggestellt sei, könne das Gericht über eine Auslieferung entscheiden.

Nach einer viertägigen Flucht war der französisch-schweizerische Doppelbürger am Sonntag von der Deutschen Polizei auf der polnischen Seite des Grenzgebiets bei Kolbaskowo festgenommen worden. Danach wurde er der polnischen Polizei übergeben.

Das Dossier für ein Auslieferungsersuchen muss via Bundesamt für Justiz schriftlich und auf diplomatischem Weg den polnischen Behörden übergeben werden. Das Auslieferungsverfahren richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.

Der mutmassliche Mörder der Genfer Sozialtherapeutin wird in Polen in die Polizeistation gebracht. (keystone)
Legende: Steht unter Mordverdacht: Fabrice A., französisch-schweizerischer Doppelbürger. Keystone

Verfahren könnte Monate dauern

Der 39-Jährige verlangt offenbar, so rasch wie möglich an die Schweiz ausgeliefert zu werden. Dies sagte der Gerichtssprecher in Polen. Die polnischen Behörden rechnen allerdings mit einer Verfahrensdauer von bis zu vier Monaten. Auch wenn der mutmassliche Täter einer Auslieferung sofort zustimme, verkürze sich die Verfahrensdauer kaum.

Die Dauer sei insbesondere vom Verhalten der inhaftierten Person abhängig. Ergreife dieser die polnischen Rechtsmittel, so verlängere sich das Verfahren, sagte Folco Galli, Sprecher des Bundesamtes für Justiz. Er bezeichnete die Zusammenarbeit mit Polen «erfahrungsgemäss als gut».

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