Das polnische Bezirksgericht von Szczecin hat den mutmasslichen Mörder der Genfer Sozialtherapeutin für 40 Tage in Untersuchungshaft gesetzt. «Die Schweizer Behörden haben 40 Tage Zeit, ein formelles Gesuch für eine Auslieferung einzureichen», sagte ein Sprecher der Nachrichtenagentur AFP. Sobald das Dossier fertiggestellt sei, könne das Gericht über eine Auslieferung entscheiden.
Nach einer viertägigen Flucht war der französisch-schweizerische Doppelbürger am Sonntag von der Deutschen Polizei auf der polnischen Seite des Grenzgebiets bei Kolbaskowo festgenommen worden. Danach wurde er der polnischen Polizei übergeben.
Das Dossier für ein Auslieferungsersuchen muss via Bundesamt für Justiz schriftlich und auf diplomatischem Weg den polnischen Behörden übergeben werden. Das Auslieferungsverfahren richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.
Verfahren könnte Monate dauern
Der 39-Jährige verlangt offenbar, so rasch wie möglich an die Schweiz ausgeliefert zu werden. Dies sagte der Gerichtssprecher in Polen. Die polnischen Behörden rechnen allerdings mit einer Verfahrensdauer von bis zu vier Monaten. Auch wenn der mutmassliche Täter einer Auslieferung sofort zustimme, verkürze sich die Verfahrensdauer kaum.
Die Dauer sei insbesondere vom Verhalten der inhaftierten Person abhängig. Ergreife dieser die polnischen Rechtsmittel, so verlängere sich das Verfahren, sagte Folco Galli, Sprecher des Bundesamtes für Justiz. Er bezeichnete die Zusammenarbeit mit Polen «erfahrungsgemäss als gut».