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Fair-Food könnte die Schweiz in eine schwierige Lage bringen
Aus Info 3 vom 02.09.2018.
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Fair-Food-Initiative Offene Fragen zur Umsetzung

Lebensmittel, die in die Schweiz importiert werden, sollen möglichst umweltfreundlich und sozialverträglich produziert werden. Das will die Fair-Food-Initiative. Ist ein solches Ansinnen überhaupt umsetzbar ohne mit globalen Handels-Partnern in Konflikt zu kommen?

Gelb, gekrümmt, beliebt – die Banane ist ein typisches Importprodukt. In unseren Supermärkten gibt es sie in zwei Varianten: die konventionell angebaute und die fair-produzierte Banane.

Ein kleiner Kleber weist auf den Unterschied hin. Es ist ein Kleber von Max Havelaar. Die Stiftung setzt sich für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen von Kleinbauern ein. Patricio Frei, Mediensprecher bei Max Havelaar, erklärt: «Die Arbeiter profitieren von mehr Sicherheit. Sie haben beispielsweise unbefristete Verträge und einen Gesundheitsschutz der seinen Namen verdient.»

Für die WTO ist eine Banane eine Banane

Die Fair-Food-Initiative möchte nun, dass der Bund ausländische Nahrungsmittel aus solcher Produktion fördert. Die Umsetzung in der Praxis ist allerdings nicht ganz einfach. Denn im internationalen Handelsrecht ist eine Banane einfach eine Banane.

Elisabeth Bürgi, Dozentin für Agrarrecht an der Universität Bern, erklärt: «Wenn ich diese beiden Bananen anschaue, dann sehen sie gleich aus. Ich sehe den Bananen nicht an, wie sie produziert worden sind. Das ist ja das grosse Problem. Das WTO-Recht geht vom Grundsatz aus, dass gleiche Produkte gleich behandelt werden müssen.»

Deshalb kann die Schweiz nicht einseitig konventionell produzierte Bananen verbieten oder mit höheren Zöllen belegen. Die Schweiz käme sofort in Konflikt mit dem internationalen Handelsrecht, insbesondere mit der Welthandelsorganisation (WTO).

Ausnahmen möglich

Trotzdem gibt es Spielraum, ohne WTO-Recht zu verletzen, so Elisabeth Bürgi: «Jetz gibt es hier aber Ausnahmebestimmungen, die sagen, wenn wichtige Umweltziele zu beachten sind, wenn es um Menschenrechte geht usw., kann man Ausnahmen machen von dieser Grundregel.»

Dann könnte die Schweiz eine fair-angebaute Banane bevorzugt behandeln – etwa indem sie Zölle senkt. Diesen Spielraum will der Bund allerdings nicht strapazieren und lehnt die Initiative deshalb ab.

Michael Beer, Vizedirektor vom Bundesamt für Veterinärwesen, erklärt: «Wenn man jetzt eben zum Beispiel auf gesundheitsbedingte Standards geht, wie wenn eine Banane einen zu hohen Pflanzenschutzmitteltrückstand hätte, könnte man solche Unterscheidungen machen. Aber eine Unterscheidung aufgrund von fairem Lohn – es ist zum Beispiel nicht definiert was ein fairer Lohn ist –, das ist gemäss WTO-Recht nicht möglich und dementsprechend gäbe es auch Probleme bei der Umsetzung.»

Und weil in vielen Bereichen klare, internationale Standards fehlen, will der Bund keinen Streit riskieren – beispielsweise mit einem Land das Bananen exportiert. Die Umsetzung im Einzelfall dürfte also knifflig werden. Und nicht nur beim WTO-Recht, sondern auch bei den Freihandelsabkommen und dem Landwirtschaftsabkommen mit der EU.

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