Er versprach mit seinem Trading-System Traumrenditen, aber am Schluss liess der Basler Financier Dieter Behring 2000 Anleger im Regen stehen. Seine Firma basierte auf einem Schneeballsystem. 800 Millionen Franken gingen verloren – für Anlegern aus unterschiedlichsten Gesellschaftsschichten, von der Kleinkinderzieherin bis zum Professor.
Gleichzeitig lebte der Financier in Saus und Braus: Gab Tausende von Franken für opulente Essen aus, fast eine Million überwies er an eine teure Schweizer Uhrenmanufaktur an einem einzigen Tag und 30 Millionen investierte er in seine Luxus-Liegenschaft.
Delikte wären fast verjährt
Im 2004 begann die Bundesanwaltschaft gegen Behring und seine Firmen wegen Verdacht auf Anlagebetrug zu ermitteln. Zwölf Jahre lang dauerten die umfangreichen Ermittlungen. Die rund 2000 Bundesordner an Akten füllen einen ganzen Keller in der Bundesanwaltschaft. Ein Teil der Dokumente musste in mühseligen Rechtshilfeverfahren mit Staaten in der Karibik aufgetrieben werden, weil einige der Anleger aus Südamerika stammen.
Auch Behring trug dazu bei, dass das Verfahren so lange dauerte: 58 Beschwerden reichte Behring ein. 90 Prozent davon wurde abgewiesen. Der Angeklagte sieht sich als Opfer eines Komplotts . Die extrem lange Verfahrensdauer brachte der Bundesanwaltschaft Kritik ein. Nur drei Jahre fehlten und die ihm vorgeworfenen Delikte wären verjährt .
Anwalt betrachtet Strafurteil als nichtig
Im September 2016 verurteilt das Bundesstrafgericht Dieter Behring wegen gewerbsmässigen Betrugs zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft. Die Anwälte von Behring akzeptierten das Urteil nicht und gaben an, das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen zu wollen. Ihrer Ansicht nach müsste das Urteil als nichtig erklärt werden. Es sei unvollständig erlassen worden und sie sprachen von «richterlichem Pfusch».
Ihr Argument ist Artikel 81 der Strafprozessordnung. Demnach müssen Urteilsdispositive «den Entscheid über Schuld und Aktion, Kosten und Entschädigungsfolgen und allfällige Zivilklagen» enthalten. Im Fall von Behring fehlte im Urteil der Entscheid über die Zivilklagen, die das Gericht auf das Jahr 2017 verschob.
Manche Geschädigte investierten Schwarzgeld
Mehr als tausend Anleger haben Behring verklagt und forderten im Hauptverfahren Schadenersatz. Einige verzichteten darauf. Manche hatten Schwarzgeld bei Behring investiert. Am Rande des Prozesses bezifferte Behring selber die investierte Summe auf über einer Milliarde Franken.
Am 30. März 2017 hat das Bundesstrafgericht den Zivilforderungen stattgegeben. Die Geschädigten sollten demnach insgesamt 207 Millionen Franken erhalten . Behring aber hat bereits angekündigt, auch dieses Urteil weiterzuziehen.