Bereits am kommenden Mittwoch, 21. Juni, will der Bundesgerichtshof in Karlsruhe über den Antrag von Daniel M. auf Haftentlassung entscheiden. Frappant: Gemäss den Unterlagen, die der deutschen Zeitung «Handelsblatt» und «10vor10» vorliegen, weicht Daniel M. von seiner ursprünglichen Version jetzt deutlich ab.
Die Kehrtwende von Daniel M.
Der Haftprüfungsantrag der Anwälte von Daniel M. zeigt eine Kehrtwende in einer zentralen Frage: Die Aussage, dass Daniel M. gegen hohe Beträge einen Maulwurf in die Steuerfahndung Nordrhein-Westfalen eingeschleust habe.
Noch 2015 sagte Daniel M. bei der Einvernahme durch die Bundeskriminalpolizei: «Für den Auftrag zur Implementierung des Spitzels in der Steuerfahndung Nordrhein Westfahlen hatten wir ursprünglich ein Aufwandhonorar (…) in der Höhe von 90‘000 Schweizer Franken vereinbart.» Davon seien 60‘000 Franken bereits ausbezahlt worden.
Die Verteidigung von Daniel M. schildert den Fall nun allerdings ganz anders. Im Haftprüfungsantrag schreiben die Anwälte: «Der Schweizer Nachrichtendienst NDB hat dem Beschuldigten gelegentliche Geldsummen in vierstelliger Höhe für seine Tätigkeit bezahlt.» Er habe ihm allerdings weder 90'000 Franken in Aussicht gestellt, noch gar 60'000 Franken dafür gezahlt, eine Quelle in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen zu installieren.
Affäre mit weitreichenden Folgen
Die Affäre um den mutmasslichen Spion Daniel M. hat in Deutschland und in der Schweiz hohe Wellen geworfen. Die deutsche Bundesanwaltschaft beschuldigt den 54-jährigen Daniel M., von «mindestens Anfang 2012 bis mindestens 31. Dezember 2015 für den Geheimdienst einer fremden Macht tätig gewesen zu sein», wie es im Haftbefehl heisst. Der ehemalige Polizist und Betreiber einer Detektei habe über sein «investigatives Netzwerk sachdienliche Informationen über die Aktivitäten und die Vorgehensweise deutscher Steuerbehörden» beschafft. Auftraggeber sei der Schweizer Nachrichtendienst NDB gewesen.
Die Anwälte beantragen zudem, dass vor dem deutschen Bundesgerichtsgerichtshof unter anderen der Schweizer Bundesanwalt Carlo Buletti aussagen soll. Auch der Stellvertretende Leiter des Schweizer Nachrichtendienstes NDB, Paul Zinniker, soll gehört werden.