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Kantonsarzt Hauri: «Wir dürfen davon ausgehen, dass der Impfschutz sehr gut ist»
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 30.03.2021. Bild: Keystone / Symbolbild
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Fall in Zuger Pflegeheim Trotz Corona-Impfung angesteckt – das sagt der Kantonsarzt

In einem Zuger Pflegeheim kam es trotz vollständiger Impfung zu mehreren Corona-Fällen. Der Kantonsarzt erklärt, wie es dazu gekommen ist.

In einem Zuger Pflegeheim haben sich im Februar neun Personen mit dem Coronavirus angesteckt. Fünf von ihnen waren vollständig geimpft. Rund 14 Tage vor dem Test erhielten sie die zweite Dosis des Impfstoffs von Pfizer/Biontech. Der «Tagesanzeiger» hat über den Fall berichtet. Das wirft Fragen auf: Schützen die Impfstoffe doch nicht so gut wie angenommen? Muss man auch nach der Impfung mit dem Schlimmsten rechnen? Der Zuger Kantonsarzt Rudolf Hauri nimmt Stellung.

Rudolf Hauri

Rudolf Hauri

Präsident Vereinigung Kantonsärztinnen und Kantonsärzte der Schweiz

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Rudolf Hauri amtet seit 2002 als Kantonsarzt des Kantons Zug und seit 2017 als oberster Kantonsarzt der Schweiz. Er ist Facharzt für Rechtsmedizin FMH.

SRF News: Wie erklären Sie sich, dass es in diesem Pflegeheim trotz Impfung zu Ansteckungen gekommen ist?

Rudolf Hauri: Wir nehmen an, dass sich die Betroffenen in den zwei Wochen nach der zweiten Dosis angesteckt haben. Eine Erklärung ist, dass sich der Impfstoff in dieser Zeit noch nicht vollständig aufbauen konnte. Dann wissen wir aus Studien, dass man sich trotz Impfschutz zwar nach wie vor mit dem Coronavirus anstecken kann, vor der Krankheit jedoch trotzdem geschützt ist.

Der Impfstoff schützt vor der Krankheit, eine Infektion ist jedoch nach wie vor möglich.
Autor: Rudolf Hauri Zuger Kantonsarzt

Dabei spielt es keine Rolle, welchen Impfstoff man verabreicht bekommen hat. Ein deutlicher, wissenschaftlich anerkannter und unangefochtener Unterschied zwischen den Impfstoffen ist mir diesbezüglich nicht bekannt.

Sie gehen also nicht davon aus, dass die Impfstoffe zu wenig schützen?

Die Impfung schützt die geimpfte Person zuverlässig. Bei den Impfstoffen, die wir in den Alters- und Pflegeheimen verwendeten, ist dies ein Schutz von rund 95 Prozent. Das ist eine hohe Wirkung. Nochmals: Der Impfstoff schützt vor der Krankheit, eine Infektion ist jedoch nach wie vor möglich. Bis jetzt noch nicht wissenschaftlich geklärt ist, ob man bei einer Infektion nach der Impfung auch weitere Menschen anstecken kann.

Macht es einen Unterschied, ob es sich um eine ältere oder jüngere Person handelt?

Der Impfstoff wirkt laut den Studien bei älteren wie auch jüngeren Personen gleich gut.

Eine Bitte an alle geimpften Personen: Halten Sie die Hygiene- und Abstandsregeln ein.
Autor: Rudolf Hauri Zuger Kantonsarzt

Die betroffenen Leute im Zuger Altersheim hatten offenbar mildere Krankheitsverläufe. Ist dies ein Effekt der Impfung?

Wir dürfen aufgrund unserer Analyse und ähnlichen Erfahrungen aus anderen Kantonen davon ausgehen, dass der Impfschutz sehr gut ist. Die Impfung wird tatsächlich massgeblich zu einem milderen Verlauf beigetragen haben.

Was bedeutet dies nun für die Alters- und Pflegeheime, dass man trotz Impfung nicht zu 100 Prozent vor dem Coronavirus sicher ist?

Vor der Krankheit ist man geschützt, jedoch nicht vor einer Ansteckung. Das bedeutet, dass die Heime auch trotz durchgeimpfter Bewohnerinnen und Bewohner nicht sämtliche Schutzmassnahmen aufheben können. Deshalb auch die Bitte an die geimpften Personen, die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten.

Die Ostertage stehen vor der Tür. Es gibt viele Heimbewohnerinnen und -bewohner, die Besuch von ihren Grosskindern erwarten. Bleibt dies erlaubt?

Selbstverständlich darf man die Grosseltern besuchen gehen, wenn man sich an die Regeln der entsprechenden Institution hält.

Das Gespräch führte Marlies Zehnder.

SRF 1, Regionaljournal Zentralschweiz, 30.03.2021, 17:30 Uhr;

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