Die Bundesanwaltschaft gegen Oskar Holenweger – dieser Fall hielt die Schweiz fast ein Jahrzehnt lang in Atem. Er ging als einer der grössten Skandale in die Geschichte der Schweizer Justiz ein. Gegen den Zürcher Privatbankier war wegen des Verdachts auf Drogengeldwäscherei ermittelt worden.
Freispruch für den Privatbankier vor sieben Jahren
Die Anklage stürzte aber in sich zusammen wie ein Kartenhaus. Auch weil sich die Bundesanwaltschaft auf den Informanten «Ramos» abgestützt hatte, einen verurteilten Drogenhändler aus Südamerika. 2011 wurde der Zürcher Privatbankier vom Bundesstrafgericht in Bellinzona freigesprochen. Er stand dennoch vor einem Scherbenhaufen, musste er doch seine Bank im Zuge der Ermittlungen verkaufen.
Fiasko für die Bundesanwaltschaft und Millionenforderung
Der damalige Bundesanwalt Valentin Roschacher trat wegen des Falles zurück. Der Fall nahm politische Dimensionen an. Der Freispruch für Holenweger kam einer symbolischen Verurteilung der Bundesanwaltschaft gleich – ein Fiasko für die Ermittler des Bundes.
Die Privatbank war noch während den Ermittlungen notverkauft worden. Deutlich unter dem Wert, wie Holenweger kritisiert. Er fordert deshalb 16 Millionen Franken Schadenersatz vom Bund. Das Eidgenössische Finanzdepartement wies die Schadenersatzforderung vor zwei Jahren ab, sofern es darauf eintrat. Der Bankier hätte die Entschädigung im Strafverfahren gegen ihn fordern müssen, hielt das Finanzdepartement fest.
BVGer: Forderung strafprozessual überprüfen
Holenweger zog den Entscheid ans Bundesverwaltungsgericht (BVGer) weiter. Dieses kommt im heute veröffentlichten Urteil zum Schluss, dass die Schadenersatzforderung nach Strafprozessordnung beurteilt werden muss.
Das Bundesverwaltungsgericht überweist das Begehren deshalb ans Bundesstrafgericht in Bellinzona. Falls dieser Entscheid nicht angefochten wird, kehrt der Fall Holenweger damit an den Schauplatz der grössten Niederlage der Bundesanwaltschaft zurück.