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Fall Rupperswil Täter und Staatsanwaltschaft halten sich Tür für Berufung offen

  • Nach dem erstinstanzlichen Urteil im Vierfachmord von Rupperswil (AG) haben sowohl der Verurteilte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung angemeldet.
  • Damit halten sich die Parteien die Möglichkeit offen, das Urteil nach Erhalt des schriftlichen Urteils im Sommer difinitiv weiterzuziehen.

Am 16. März hat das Bezirksgericht Lenzburg den 34-jährigen Täter im Vierfachmord von Rupperswil in allen Punkten schuldig gesprochen. Er muss eine lebenslängliche Freiheitsstrafe verbüssen und wird danach ordentlich verwahrt.

Nun haben Verteidigung und Staatsanwaltschaft mit ihren Eingaben dafür gesorgt, dass die Möglichkeit eines Weiterzugs offen bleibt. Die eigentliche Anfechtung des Urteils erfolgt erst durch die spätere Erklärung der Berufung. Diese muss innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung erfolgen. Letztere ist im Sommer 2018 zu erwarten.

Nach der mündlichen Eröffnung des Urteils vom 16. März hatte das Bezirksgericht den Parteien in einem ersten Schritt das schriftliche Urteilsdispositiv zugestellt. Es handelte sich um einen Urteilsauszug, der auf den Urteilsspruch beschränkt ist und noch keine Begründung enthält.

Gemäss Gesetz hatten die Parteien zehn Tagen ab dem Erhalt des Urteilsdispositivs die Möglichkeit, die Berufung anzumelden. Dies haben der Verurteilte sowie die Staatsanwaltschaft getan. Die übrigen Parteien meldeten keine Berufung an.

Für lebenslängliche Verwahrung fehlt Voraussetzung

Das Bezirksgericht Lenzburg sprach den Beschuldigten diverser Verbrechen schuldig, die meisten mehrfach verübt: Mord, räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Geiselnahme, sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigung, Pornografie, Brandstiftung, Urkundenfälschung und strafbare Vorbereitungen zu Mord und weitere Delikte.

Zudem verpflichtete es den Schweizer, der in der Nähe des Tatorts in Rupperswil bei seiner Mutter wohnte, zur Zahlung von mehr als einer Million Franken für Zivilforderungen, Verfahrenskosten, Gebühren und weitere Kosten.

Für die von der Anklage geforderte lebenslängliche Verwahrung fehle eine wichtige Voraussetzung, hiess es bei der Urteilsbegründung. Der Beschuldigte sei nicht, wie vom Gesetz verlangt, von zwei unabhängigen Gutachtern als dauerhaft untherapierbar bezeichnet worden.

Vier Menschen getötet

Der Mann hatte sich am 21. Dezember 2015 mit gefälschten Schreiben, die ihn als Schulpsychologen auswiesen, Einlass in ein Haus in der Nachbarschaft in Rupperswil verschafft, wo ein 13-jähriger Bub lebte, der im Zentrum seines pädophilen Begehrens stand.

Unter Drohung mit einem Messer brachte er den Buben, dessen 48-jährige Mutter, den noch schlafenden 19-jährigen Sohn und dessen 21-jährige Freundin in seine Gewalt, fesselte sie und verklebte ihnen die Münder. Die Mutter zwang er, Geld von zwei Banken zu holen.

Dann verging er sich am 13-Jährigen. Anschliessend tötete er alle vier Personen, zündete das Haus an und ging weg. Kurz danach suchte er im Internet erneut Knaben, die ihm gefielen, und spähte ihre Familien aus.

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